26.01.2016 - 5 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss Gägelow
- Datum:
- Di., 26.01.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Christina Liedtke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Liedtke fasst den Inhalt des Haushaltes wie folgt zusammen:
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist trotz der konsequenten Umsetzung der im Rahmen der Haushaltssicherung beschlossenen Maßnahmen eingeschränkt. Der Haushalt der Gemeinde Gägelow weist im Ergebnishaushalt kein positives Jahresergebnis aus. Der Fehlbetrag in Höhe von 576.600 Euro kann auch im Finanzplanungszeitraum nicht durch Jahresüberschüsse ausgeglichen werden. Es entstehen auch in den Folgejahren Fehlbeträge von ca. 360 - 400 T€ jährlich. Der Finanzhaushalt kann unter Berücksichtigung von Vorträgen aus den Haushaltsvorjahren ausgeglichen werden. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -2.400 Euro, durch die Vorträge aus den Haushaltsvorjahren können jedoch die planmäßigen Tilgungsleistungen von 146.000 Euro gedeckt werden. Die Gemeinde verfügt zum Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch über einen Liquiditätsbestand in Höhe von rd. 120.200 Euro. Allerdings sind ab 2019 keine investiven Maßnahmen vorgesehen. Trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und Einsparpotenziale wird die Gemeinde auch in den Folgejahren keinen vollständigen Haushaltsausgleich erlangen können.
Es folgt eine Diskussion zu einzelnen Investitionsplanungen und zu den Ausgaben/Einnahmen auf den Produktsachkonten. Frau Sturmheit bemängelt die Darstellung der Investitionen insbesondere die Projekterläuterungen und die Darstellung der bereits durchgeführten bzw. im Haushaltsvorjahr geplanten Investitionen.
Mitteilung der Verwaltung: Im § 46 Abs. (5) der Kommunalverfassung ist die Darstellung wie folgt geregelt: „…sind die Ergebnisse des Haushaltsvorvorjahres, die Ansätze des Haushaltsvorjahres, die Ansätze des Haushaltsjahres und die Planungsdaten der folgenden drei Haushaltsjahre, für jedes Haushaltsjahr getrennt gegenüberzustellen“.
Frau Liedtke verweist in diesen Zusammenhang auf den Vorbericht ab Seite 20, hier sind die einzelnen Maßnahmen des Investitionsprogrammes genau erläutert.
Frau Sturmheit spricht den Stellenplan an, sie kann die aufgeführten 4,75 Stellen nicht nachvollziehen. Frau Liedtke gibt folgende Erklärung dazu, der Stellenplan für die Gemeinde Gägelow ist nach dem Muster der „Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung der Stellenpläne im kommunalen Bereich“ aufgestellt. Hierbei werden Stellen, die von Angestellten besetzt werden, in VbE umgerechnet. Die Umrechnung unterbleibt bei Stellen, die von Arbeitern besetzt werden.
Mitteilung der Verwaltung: Frau Tanger bestätigt die Ausführungen von Frau Liedtke. Wenn der Haushaltsplan dem Landkreis zur Genehmigung vorgelegt wird, wird auch der Stellenplan geprüft, es gab bisher keine Beanstandungen.
Beim Haushaltsplan 2016 sind die nicht korrekt kopierten Bilanzblätter der Wohnungsgesellschaft auszutauschen.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2016 aufgestellt.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2016.
Dem Haushaltsplan liegt die Wirtschafts- und Finanzplanung des kommunalen Unternehmens bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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