25.11.2008 - 10 Beitritt der Gemeinde Gägelow zum Zweckverband ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bomball stellt den Zweckverband vor. Das Prinzip der Umlegung von Beiträgen wird erläutert.

 

Herr Litzner stellt den Antrag, dem vorliegenden Beschluss folgenden Wortlaut einzufügen:

„… vorbehaltlich der Nachbesserung des Zweckverbandes Wismar ..“

 

Dieser Beschlussantrag wurde mit 1 Ja-Stimme und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Die Beschlussfassung erfolgte zum vorgelegten Beschlussentwurf:

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Sachverhalt:

Gemäß § 40 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWaG) obliegt den Gemeinden die Abwasser-beseitigung im Rahmen ihrer Selbstverwaltung.

Unter Abwasser versteht man  i. S. d. § 39 LWaG das durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) als auch das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder künstlich befestigten Flächen abfließende und gesammelte Abwasser (Niederschlagswasser).

Diese Aufgaben kann die beseitigungspflichtige Körperschaft auch auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen.

 

Für den Bereich Schmutzwasser hat die Gemeinde die Beseitigungspflicht auf den Zweckverband Wismar übertragen.

Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die Gemeinde derzeit noch selbst zuständig.

Die Gemeinde hat jedoch weder die materielle noch die personelle Ausstattung, die Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen auf Dauer entsprechend den technischen und gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich zu betreiben. Dies gilt ebenso für das verwaltende Amt, da für alle übrigen amtsangehörigen Gemeinden der Zweckverband Grevesmühlen die Niederschlagswasserbeseitigung vornimmt. Daher sollte diese Aufgabenerledigung auch für die Gemeinde Gägelow übertragen werden.

Nach reifliche Überlegung und Diskussion in den Gremien zu den Alternativen (Betrieb durch die Gemeinde oder Beitritt zu einem Zweckverband) wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Gägelow auf den Zweckverband Grevesmühlen zu übertragen.

Gründe hierfür sind, dass der Zweckverband für seine Verbandsmitglieder diese Aufgabe von jeher wahrnimmt. Danach sind beim Zweckverband sowohl die personellen und materiellen Voraussetzungen vorhanden, als auch genügend Erfahrung mit dem Betrieb von öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen. Durch die Verwaltung wird aufgrund der langjährigen und guten Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Grevesmühlen eine Aufgabenübertragung favorisiert.

Da die Verwaltung der Gemeinde als auch der Sitz des Zweckverbandes in Grevesmühlen ansässig sind, können mögliche Verwaltungskontakte der Bürger ebenfalls vereinfacht werden.

 

Mit Aufgabenübertragung gilt das Satzungsrecht des Zweckverbandes im Gemeindegebiet. Dies bedeutet, dass Beiträge und Gebühren für die Herstellung und Benutzung der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen erhoben werden müssen. Im Gebiet des Zweckverbandes Grevesmühlen gilt das Prinzip der Solidargemeinschaft, wonach es Wille aller dem Zweckverband angehöriger Städte und Gemeinden ist, anfallende Kosten für die Herstellung der Entwässerungsanlage gemeinsam zu tragen. Diese werden für den Bereich Niederschlagswasser zu ca. der Hälfte des umlagefähigen Aufwandes allen Grundstückseigentümern, die einen Vorteil in Anspruch nehmen, im Sinne der Abgabengerechtigkeit, nach einheitlichen festen Verteilungsmaßstäben im Rahmen der Beitragserhebung auferlegt. Die andere Hälfte wird über Eigenmittel des Zweckverbandes  abgedeckt.

Sofern ein Grundstück der Beitragspflicht unterliegt ist ein Beitrag zu erheben. Dieser beläuft sich im Bereich Niederschlagswasser auf 5,11 €/m² befestigter/bebauter Grundstücksfläche.

 

Für die tatsächliche Inanspruchnahme der Niederschlagswasserbeseitigungsanlage werden monatlich eine Grundgebühr (bis 500 m² vorhandener angeschlossener bebauter und/oder befestigter Grundstücksfläche = 2,55 €) und eine Zusatzgebühr in Höhe von 0,26 € je m² angeschlossener bebauter und/oder befestigter Grundstücksfläche erhoben.

Die Minderung durch Verwertung, Versickerung etc. der Gebühr ist möglich. Ebenso kann im Verfahren der Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwanges eine gänzliche oder teilweise Befreiung von der Benutzung der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage im konkreten Fall erfolgen.

 

Nach Abwägung der verschieden Varianten zum weiteren Betrieb und Status der Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Gägelow wird der Beitritt zum Zweckverband Grevesmühlen als wirtschaftlich sinnvollste Alternative angesehen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Beitritt der Gemeinde Gägelow zum Zweckverband Grevesmühlen zur Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigung.

 

Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter werden beauftragt, nach Beschluss der Gemeindevertretung sowie nach Beschluss der Verbandsversammlung, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach beiliegendem Muster zu schließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage