23.02.2016 - 8 Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow gibt Erläuterungen zum Haushaltssicherungskonzept.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Gägelow für das Jahr 2016 und die Finanzplanjahre 2017 bis 2019.                                             

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:   9

Nein- Stimmen:   0Enthaltungen:   1

 

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Anlagen zur Vorlage