03.12.2015 - 13 Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde - hier: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Bei den 5 Bäumen handelt es sich um Pappeln. 4 Bäume stehen im Böschungsbereich des Teiches gegenüber der Kastanienallee 13/14 in Testorf-Steinfort. 1 Baum befindet sich im OT Wüstenmark, Landstraße 1. Bei diesem Baum handelt es sich um einen Grenzbaum, der je zu Hälfte auf Privat- und Gemeindeeigentum steht. Bei allen Bäumen ist ein hoher Totholzanteil zu verzeichnen. Die Gemeinde ist verkehrssicherungspflichtig.

Da Kronenpflegeschnitte und Totholzbeseitigung an diesen überalterten Pappeln immer wieder zu einem erhöhten Kostenaufwand führen würden, sollte darüber nachgedacht werden, die Bäume zu entnehmen und ggf. durch Ersatzpflanzungen standortgeeigneter Baumarten auszugleichen.

Nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg handelt es sich um Pappeln im Innenbereich. Diese Bäume fallen somit nicht unter den gesetzlichen Baumschutz und es bedarf keiner Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort beschließt, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungs-pflicht 5 Bäume lt. Sachverhalt fällen zu lassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0   

 

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