21.10.2015 - 9 Anfragen und Mitteilungen

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Wortprotokoll

Frau Lenschow teilt mit, dass die Haushalte 2016 von der Rechtsaufsichtsbehörde nur genehmigt werden, bei vorliegen der Jahresabschlüsse 2009-2013. Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2014-2016 müssen in 2017 vorgelegt werden.

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