25.08.2015 - 6 Festlegung des Wahltags und des Tags der Stichw...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Scheiderer übernimmt das Wort und erläuterte den Beschlussvorschlag zur Festlegung des Wahltages. Die Terminkette für den Wahltag wird von Frau Scheiderer vorgelegt.

Die Kandidaten dürfen nicht nach dem 10.01.1998 geboren sein. Die Wahlvorschläge müssen bis zum 27.10.2015, 16:00 Uhr in der Verwaltung eingereicht sein. Der letzte Tag für die Prüfung durch den Gemeindewahlausschuss ist der 09.11.2015. Die Unterlagen für die Kandidatur und die Beantragung des Führungszeugnisses müssen so rechtzeitig geholt bzw. beantragt werden, dass diese bis spätestens 27.10.2015 in der Verwaltung vorliegen. Auch Einzelbewerber können sich bewerben.

Der Bürgermeisterkandidat wird bis zum Ablauf der jetzigen Wahlperiode (bis 2019) gewählt.

Was passiert wenn es keinen Kandidaten gibt?

1. Dann wird die Wahl abgesagt.

2. Es besteht die Möglichkeit, dass die Gemeindevertretung aus der Mitte den Bürgermeister wählt. Gibt es einen Nachrücker von der Partei oder Wählergemeinschaften, so wird das Mandat durch diesen besetzt.
 

3. Es findet sich keine Person, die das Bürgermeisteramt übernimmt, dann setzt die Untere Rechtsaufsichtsbehörde eine Person ein, welche die Rechte und Pflichten des Bürgermeisters und übernimmt, die Geschäfte führt und die Gemeinde nach außen vertritt.
 

Herr Baumann fragt nach, wo die Neuwahl bekannt gegeben wird.

Die Veröffentlichung der Festlegung des Wahltages erfolgt laut Hauptsatzung der Gemeinde in der Ostseezeitung und informatorisch auf der Internetseite der Stadt Grevesmühlen.
 

Frau Amrei Möller fragt an, welche Unterstützung ein Kandidat erhält, der mit der Verwaltung im öffentlichen Dienst noch nicht in Berührung gekommen ist und welche Aufgaben ein Bürgermeisterkandidat hat.

Frau Scheiderer antwortet:

Wenn sich ein Bürgermeisterkandidat aufstellen lässt, der mit der Verwaltung nicht so vertraut ist, erhält er von Seiten der Verwaltung alle mögliche Unterstützung. Der Bürgermeister sollte mindestens einmal wöchentlich in der Verwaltung alle geschäftlichen Angelegenheiten der Gemeinde regeln. Sonstige Termine müssen nicht alle vom Bürgermeister wahrgenommen werden. Bestimmte Aufgaben und Termine können an die Gemeindevertreter oder Stellvertretung delegiert werden.

Darf jemand in leitender Funktion z. B. beim Zweckverband oder Landkreis als Bürgermeisterkandidat antreten?

Es muss eine Prüfung erfolgen welche Funktion genau der Kandidat, z. B. beim Landkreis inne hat und welche Aufgaben er zu erfüllen hat.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Als Tag der Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/der ehrenamtlichen Bürgermeistern für die Gemeinde Plüschow wird der 10. Januar 2016 bestimmt.

 

2. Als Tag für eine mögliche Stichwahl wird der 24. Januar 2016 festgelegt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 5

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0