22.09.2015 - 6 Stellungnahme als Nachbargemeinde gemäß § 2 Abs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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TOP 6.1

 

Stellungnahme als Nachbargemeinde zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 34.1 der Stadt Grevesmühlen “Wohngebiet Mühlenblick“

 

Die Stadt Grevesmühlen plant mit dem B-Plan Nr. 34.1 im Anschluss an den B-Plan Nr. 30 die Bereitstellung von ca. 22 neuen Wohnbauflächen.

 

Beschluss:

Von Seiten der Gemeinde Gägelow bestehen keine Anregungen zum o.g. Vorentwurf. Wahrzunehmende nachbarschaftliche Belange werden durch die Planung nicht berührt.

 

 

TOP 6.2

 

Stellungnahme als Nachbargemeinde zum Entwurf des B-Planes Nr. 33/15 der Hansestadt Wismar “Wohngebiet Klußer Damm“

 

Die Hansestadt Wismar plant am südlichen Stadtrand, zwischen dem Klußer Damm und dem Friedhofsgelände, ein ca. 6 ha großes neues Wohngebiet (= max. ca. 96 WE)

 

Beschluss:

Von Seiten der Gemeinde Gägelow bestehen keine Anregungen zum o.g. Entwurf. Wahrzunehmende nachbarschaftliche Belange werden durch die Planung nicht berührt.

 

 

TOP 6.3

 

Stellungnahme als Nachbargemeinde zum Entwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar “Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche im Bereich Klußer Damm“

 

Für die o.g. Entwicklung des v.g. Wohngebietes am Klußer Damm ist es im Parallelverfahren erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern. Dieser sieht bisher noch gewerbliche Bauflächen und zu entwickelnde Grünflächen zur Friedhofserweiterung vor.

Mit der 60. Änderung des F-Planes werden nunmehr Wohnbauflächen ausgewiesen.

 

Beschluss:

Von Seiten der Gemeinde Gägelow bestehen keine Anregungen zum o.g. Entwurf. Wahrzunehmende nachbarschaftliche Belange werden durch die Planung nicht berührt.

 

 

TOP 6.4

 

Stellungnahme als Nachbargemeinde zum Entwurf des B-Planes Nr. 76/09 der Hansestadt Wismar “Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“

 

Die Hansestadt Wismar plant als Ergänzung zum benachbarten „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg“ die Errichtung eines Wohn- und Mischgebietes auf dem ehem. Kasernengelände. (näheres siehe Plan und Begründung)

 

Beschluss:

Von Seiten der Gemeinde Gägelow bestehen keine Anregungen zum o.g. Entwurf. Wahrzunehmende nachbarschaftliche Belange werden durch die Planung nicht berührt.

 

 

TOP 6.5

 

Stellungnahme als Nachbargemeinde zum Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes “Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Wohnbaufläche in Wohn- und Mischgebiet im Bereich Lübsche Burg Ost“

 

Für die o.g. Entwicklung des v.g. Wohn- und Mischgebietes „Lübsche Burg Ost“ ist es im Parallelverfahren erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern. Dieser sieht bisher gewerbliche Bauflächen, Wohnbauflächen und ein kleines Sondergebiet für Ausstellungen, Veranstaltungen etc. vor.

Mit der 51. Änderung des F-Planes wird nunmehr ein Wohn- und Mischgebiet ausgewiesen.

 

Beschluss:

Von Seiten der Gemeinde Gägelow bestehen keine Anregungen zum o.g. Entwurf. Wahrzunehmende nachbarschaftliche Belange werden durch die Planung nicht berührt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0