13.08.2015 - 6 Bebauungsplan Nr. 1 Wohngebiet Upahl-Nor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gebühr erkundigt sich, welche Kosten auf die beiden Anlieger am Holländersteig zukommen.
Der BM erklärt, dass nach Rücksprache mit Frau Matschke keine weiteren Kosten auf die dort schon wohnende Bürger zukommen. Für diese Grundstücke wurden ja bereits Anschlussgebühren bezahlt, das gleiche gilt für die Straßensanierung.

Herr Voß erkundigt sich, ob diese Aussage schriftlich festgehalten wurde.

Herr Springer erklärt, dass das im Erschließungsvertrag nicht notwendig ist.

Herr Voß gibt zu bedenken, dass die Personen, die jetzt schon angeschlossen sind, doch trotzdem in dem Gebiet des Erschließungsträgers sind.

Dann könnte man doch aufnehmen, dass die beiden Grundstücke von allen Kosten des Erschließungsträgers freigestellt sind. Es kann ja sein, dass im Rahmen der Erschließung festgestellt wird, dass erhöhte Kosten entstehen. Die beiden, die dort schon wohnen, sollten abgesichert sein.

 

Festlegung: Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass die beiden Grundstücksbesitzer abgesichert sein sollen, dass keine vertraglichen Kosten auf sie zukommen.

 

Herr Gebühr informiert, dass auf einzelnen Grundstücken eine 30 Jahre alte Wasserleitung verläuft. An diese Leitung sind nur 2 Grundstücke angeschlossen. Kann im Zuge des Umbaus der Straße auch diese Wasserleitung in den Straßenverlauf mit reingelegt werden?
BM: Es ist vorgesehen, dass alle Leitungen in den Straßenverlauf gelegt werden. Dazu wird man sicher auf die Grundstückseigentümer zugehen und informieren.
Von Seiten der Gemeinde wird Kontakt mit dem Zweckverband aufgenommen, um diesbezüglich zu erfahren, wie weiter verfahren wird.

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Beschluss:

  1. Auf der Grundage des Antrages zur Erschließung des 2. Bauabschnittes im B-Plan Nr. 1 „Wohngebiet Upahl-Nord der 1A-Rostock Immobilien GmbH,

Kröpeliner Straße 92 D, 18055 Rostock,  stimmt die Gemeindevertretung dem Erschließungsvertrag laut Anlage zu.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Geschäftsführern der 1A-Rostock Immobilien GmbH den Erschließungsvertrag gemäß Anlage abzuschließen.

 

Zusatz: Auf beide Grundstücksbesitzer sollen keine vertraglichen Kosten mehr zukommen. Dies soll im Vertrag bzw. gesondert festgehalten werden.

Erst danach erfolgt die Vertragsunterzeichnung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 10

Nein- Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1710&TOLFDNR=23368&selfaction=print