09.07.2015 - 13 Beschluss über Straßenumbenennungen in Upahl

Beschluss:
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Beschluss:

  1. Straßenumbenennungen:

 

Die folgenden Straßen(-abschnitte) in Upahl werden entsprechend nachfolgender Tabelle und beigefügter Übersichtskarte wie folgt umbenannt:

 

a)      Der nördliche Teil der Hauptstraße aus Upahl kommend in Richtung Grevesmühlen beginnend nach dem Abzweig „An der Silberkuhle“ [A] bis zur Gemarkungsgrenze [B]

(in der Übersichtskarte 1 gepunktet dargestellt)

wird in den Straßennamen „Grevesmühlener Straße“ umbenannt.

 

b)      Die von der L03 in Richtung Boienhagen östlich abzweigende Hauptstraße (K20) beginnend bei der jetzigen Hauptstraße 17 [C] und die sich anschließende Boienhägener Straße (K20) bis zur Gemarkungsgrenze [D] sowie der von der K20 südlich abzweigende Abschnitt „Am Sportplatz 5, 6, 7

(in der Übersichtskarte 2 gekreuzt dargestellt)

werden in den Straßennamen „Zum Sportplatz“ umbenannt.

 

c)      Die von der K20 abzweigende Boienhägener Straße (E) in Richtung Park (F)

(in der Übersichtskarte 2 schraffiert dargestellt)

wird in den Straßennamen „Am Park“ umbenannt.

 

d)      Der parallel zur L03 verlaufende Abschnitt der Hauptstraße

(bisher Hauptstraße 2, 21, 23, 25 und 27)

(in der Übersichtskarte 2 gestrichelt dargestellt)

wird in den Straßennamen „Am Denkmal“ umbenannt.

 

e)      Die von der L03 östlich abzweigende Straße „Am Sportplatz“

(in der Übersichtskarte 2 gepunktet dargestellt)

wird in den Straßennamen „Am Horstenberg“ umbenannt.

 

  1. Die Straßenumbenennungen treten am 19.10.2015 in Kraft.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umbenennungen in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.

 

Straßenumbenennungen:

 

Derzeitiger Name der Straße/ des Straßenabschnittes

Flurstück(e)

(Gemarkung Upahl)

Um-benennung in

Künftiger Straßenname

a)

Hauptstraße (nördlicher Teil)

(Abschnitt A – B)

Flur 1: 73/12, 77/8, 77/2, 77/6

 

Grevesmühlener Straße

b)

Von L03 östlich abzweigende Hauptstraße,

Boienhägener Straße (K20)

(Abschnitt C – D) und

Am Sportplatz 5,6,7

Flur 1: 37/1, 37/3, 37/6, 55/3, 55/4

Flur 2: 49/11, 67/11, 67/12

 

 

 

Zum Sportplatz

c)

Boienhägener Straße 7 b, 9, 10

(Abschnitt  E – F)

Flur 1:

30/22

 

 

Am Park

d)

Parallel zur L03 verlaufende Hauptstraße (Hauptstr. 2, 21, 23, 25, 27)

Flur 1: 37/4;

Flur 2: 67/13, 67/8

 

 

Am Denkmal

e)

Am Sportplatz (von der L03 östlich abzweigend)

Flur 2

43/18

 

Am Horstenberg

Die o.g. Straßenumbenennungen sind mit einer Neuordnung der Hausnummern verbunden

Klarstellungen:

Derzeitiger Straßenname:

 

Verbleibende Abschnitt der Hauptstraße

Keine Änderung der Straßenbezeichnung, aber Neuordnung der Hausnummern

Am Holländersteig

Keine Änderung

Am Kamberg

Keine Änderung

Am Twäschen Berg

Keine Änderung

Am Wall

Keine Änderung

An der Silberkuhle

Keine Änderung

Anton-Schlecker-Straße

Keine Änderung

Breite Straße

Keine Änderung

Meiereiweg

Keine Änderung

Poststraße

Keine Änderung der Straßenbezeichnung, aber Neuordnung der Hausnummern

Schweriner Landstraße

Keine Änderung

Testorfer Straße

Keine Änderung der Straßenbezeichnung, aber Neuordnung der Hausnummern

Zu Bramers Busch

Keine Änderung

Zum Torfmoor

Keine Änderung der Straßenbezeichnung

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen:1

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage