23.06.2015 - 5 Billigung der Sitzungsniederschrift vom 03.06.2015

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Herr Sangel bemängelt, dass in der Niederschrift im TOP 6 zur Informationsvorlage kein Vermerk vorhanden ist, dass die Gemeinde Roggenstorf sich gegen Windeignungsbgebiete in der Gemeinde aussprechen.

Nach Absprache mit Herrn Straathof wird die Stellungnahme an den Regionalen Planungsverband in diese Niederschrift mit eingefügt.

Die Verwaltung ergänzt:

Die Gemeinde Roggenstorf spricht sich gegen das Windeignungsgebiet in der Gemeinde aus.

 

Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM), Kapitel 6.5 Energie

hier: Stellungnahme zur informellen Vorabbeteiligung der Gemeinden

 

 

Sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,

 

nach eingehender öffentlich geführter Diskussion in der Gemeindevertretung am 03.06.2015 hat die Gemeinde Roggenstorf auf Ihre Anfrage hin im Rahmen der Vorwegbeteiligung folgende Hinweise zu geben:

 

Der zur Rede stehende Potenzialraum Nr. 3 Dassow/Roggenstorf für Windenergieanlagen befindet sich in Teilen im Gemeindegebiet Roggenstorf, vornehmlich jedoch auf dem Stadtgebiet der Stadt Dassow. Die insbesondere betroffene Ortslage ist Roggenstorf in 1.000 m Entfernung, der Hauptort der Gemeinde Roggenstorf, östlich des Potenzialraumes.

 

Aufgrund der damit zu erwartenden Beeinträchtigung einer hohen Anzahl von Haushalten in der Gemeinde hat sich die Gemeindevertretung vorwiegend grundsätzlich negativ zu dem Planvorhaben positioniert. Ungeachtet dessen hat die Gemeindevertretung folgende konkreten Hinweise für den folgenden Planungsprozess zu geben:

 

Es ist zu erwarten, dass bedrohte und im Kriterien Set aufgeführte Tierarten beeinträchtigt werden. Nach eigenen Erkenntnissen, aber auch nach Informationen des NABU e.V. befinden sich im direkten Umfeld des Potenzialraums Vorkommen des Schwarzstorches, Brutplätze des Kranichs und ein Horst eines Rotmilans. Darüber hinaus ist die betreffende Fläche ein stark frequentiertes Habitat für Zugvögel. Nach Informationen der Gemeinde werden aktuell bereits artenschutzrechtliche  Kartierungen auf Veranlassungen von Investoren durchgeführt, die dies wahrscheinlich bestätigen und untermauern werden.

 

Die durch eine Feldhecke im südöstlichen Umfeld des Potenzialraums erzeugte Reduzierung des Potenzialraums ist korrekt ausgewiesen und möge beibehalten bleiben. Ebenfalls von Investorenseite der Gemeinde mündlich vorgetragene Bedenken, dass dieses Biotop keine beschränkende Wirkung auf den Potenzialraum erzeugen dürfte, wird seitens der Gemeinde nicht nachvollzogen.

 

Im direkten Umfeld des Potenzialraums befindet sich ein Kiesabbaugebiet. Wir geben Ihnen zur Kenntnis die im Flächennutzungsplan der Gemeinde Roggenstorf hierzu ausgewiesene Vorbehaltsfläche zum Abgleich, ob dies sich deckungsgleich in Ihrem Planwerk wiederfindet oder hier Differenzen bestehen (s. Anlage). Wir gehen davon aus, dass die Flächenausweisung im Flächennutzungsplan maßgeblich sein wird.


Nach Änderung wird die Niederschrift vom 03.06.2015 mit 6-Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung gebilligt.

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