19.03.2015 - 6 Organisation Transport der Skulptur "Der Fanfar...

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Prof. Tuengerthal berichtet, dass der Künstler der Skulptur „Der Fanfarenbläser“ zur Aufstellung nicht vor Ort sein wird. Die Aufstellung der Skulptur ist auf das nächste Frühjahr verschoben worden. Bis dahin soll die Künstlerin Dörte Michaelis kontaktiert werden, ob sie ihre Skulptur reparieren möchte.

 

Herr Larek stellt die Frage, ob diese Skulptur zum Aufstellen eine Baugenehmigung benötigt?

 

Antwort von Herrn Prahler: Nach § 61 Satz 145 d) sind Kunstwerke bis zu einer Höhe von 4 M verfahrensfrei. Darüber hinaus sind diese genehmigungspflichtig …