24.02.2015 - 8 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbeg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 24.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1) Für das rd. 3,3 ha große Gebiet in der Gemeinde Gägelow, Ortslage Gägelow, umfassend die Flurstücke 19/39, 21/12, 21/14, 21/32 21/33, 21/34, 21/35, 21/42 und 54 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Gägelow, begrenzt im Norden durch die Bundesstraße 105, im Osten durch die Dorfstraße und im Süden und Westen durch die Untere Straße, soll die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Gägelow" aufgestellt werden. Der Geltungsbereich bezieht teilweise Flächen ein, die bereits Gegenstand der 3. Änderung des Planes waren (s. Übersichtsplan in der Anlage). Da es sich um eine Nachverdichtung von städtebaulichen Strukturen handelt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 beabsichtigt die Gemeinde Gägelow für den nördlichen Teil des Geltungsbereiches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Baumarktes zu schaffen. Dafür wird das im Ursprungsplan festgesetzte Gewerbegebiet in ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Baumarkt" umgewidmet. Ziel des Bebauungsplanes ist es darüber hinaus, durch Festsetzung eines Gewerbegebietes im südlichen Teil des Geltungsbereiches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen. Diese Flächen sind in der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 teilweise als Mischgebiet festgesetzt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
4) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow billigt den vorliegenden Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Gägelow" und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
5) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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