29.07.2008 - 6 Beratung und Beschluss zur Jahresrechnung 2007 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Plüschow
- Datum:
- Di., 29.07.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Rita Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Bürgermeister, Herr Fiedler übergibt die Leitung der Sitzung an seinen 2. Stellvertreter, Frau Bräunig. Diese übergibt zur Beratung und Beschluss der Jahresrechnung 2007 das Wort an Frau Lenschow.
Frau Lenschow erläutert ausführlich die Jahresrechnung für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt für 2007. Im Verwaltungshaushalt gab es Mehreinnahmen für die Grundsteuer A und B. Für den Brandschaden im Sportlerheim in Plüschow hat die Gemeinde die Kosten für die Reparatur über die Versicherung erhalten. Eine Abfindung wurde zurückgezahlt.
Bei den Ausgaben gab es Einsparungen in den Haushaltsstellen der Feuerwehr, beim Winterdienst, bei der Straßenbeleuchtung und auch bei der Wohnungsverwaltung wurde ein Überschuss erwirtschaftet.
Die größte Mehrausgabe ist die Kreisumlage. Die Amtsumlage konnte um 22 % gesenkt werden gegenüber dem Vorjahr.
Die Rechnungsprüfer Frau Inge Nagel und Frau Petra Schwarz haben am 10.04.2008 die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 vorgenommen. Frau Schwarz gab Erläuterungen zur durchgeführten Prüfung. Die Überprüfung erfolgte stichprobenweise und es ergaben sich keine Beanstandungen.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 61 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 aufgestellt.
Die Jahresrechnung wird im Vorbericht erläutert.
Die Rechnungsprüfer der Gemeinde Plüschow, Frau Inge Nagel und Frau Petra Schwarz, haben die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 am 10.04.2008 durchgeführt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung hat die Jahresrechnung 2007 festgestellt.
Dem Bürgermeister wird vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Für die festgestellten Haushaltsüberschreitungen im
Verwaltungshaushalt mit 2.372,15 Euro
wurde die Notwendigkeit anerkannt.
Die Gemeindevertretung beschließt die festgestellten Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen.
Der Bürgermeister hat gemäß § 24 KV – MV an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.