13.10.2015 - 3 Einwohnerfragestunde

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Herr Jost Hockemeyer fragt, ob die Baumpflegearbeiten schon abgeschlossen sind. Die Bäume wurden nur Straßenseitig gepflegt, auf der Feld- bzw. Dorfseite wurden diese nicht beschnitten, warum wird das nicht miterledigt?

Herr Janke erläutert, dass die Gemeinde in der Verkehrssicherungspflicht ist, d. h., Straßenseitig, alles andere bleibt dran.

Herr Jost Hockemeyer erklärt, dass die ganze Statik des Baumes dann nicht mehr stimmt, und somit auch zur Gefahr werden könnte.

Herr Janke führt hierzu aus, dass das Gutachten von einem Fachmann erstellt wurde, daraufhin die Arbeiten so ausgeführt wurden.

 

Ein anderer Bürger der Gemeinde weist darauf hin, dass in Beisendorf die Bäume auch stark wuchern, diese hängen teilweise schon in den Leitungen.

Herr Janke gibt bekannt, dass erst die Hauptverkehrsstraßen Vorrang haben, in Beisendorf muss die Notwendigkeit vor Ort geklärt werden.

Frau Buchert aus Tramm informiert, dass sich zu ihrer Zufahrt zum Grundstück ein Verkehrsschild „Einfahrt verboten“ befindet, hier muss ein Zusatzschild „Für Anlieger frei“ angebracht werden. Es besteht keine andere Möglichkeit ihr Grundstück zu erreichen.

Herr Straathof bittet zu prüfen, ob Schild „Sackgasse“ mit Zusatzschild „Keine Wendemöglichkeit“ passender wäre.

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