14.04.2015 - 7 Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Ände...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß § 24 KVMV hat Herr Neßlinger weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesen TOP teilgenommen.

Frau Matschke erläutert den Beschlussvorschlag.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Roggenstorf gemäß in der Anlage beigefügten Antrag der Krause / Neßlinger GbR, Fritz-Reuter-Straße 13 in 23936 Roggenstorf, vom 25.02.2015 (PE am 02.03.2015) unter der Voraussetzung der Übernahme sämtlicher anfallender Kosten.

Die Ziele der Änderung des Bebauungsplanes bestehen darin, die ehemals als Spielplatz geplante Fläche als Baugrundstück auszuweisen, Zuwegungen zu regeln, Festsetzungen zu Baumanpflanzungen zu überprüfen sowie die gestalterischen Festsetzungen zur Errichtung von Wohnhäusern anzupassen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 5

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage