20.01.2015 - 6 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss Gägelow
- Datum:
- Di., 20.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Christina Liedtke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow teilt den Anwesenden mit, dass die Beschlussvorlage zur Gemeindevertretersitzung um folgenden Satz ergänzt wird:
Dem Haushaltsplan liegt die Wirtschafts- und Finanzplanung des kommunalen Unternehmens bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen ist.
Frau Lenschow fasst den Inhalt des Haushaltes 2015 wie folgt zusammen:
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist trotz der konsequenten Umsetzung der im Rahmen der Haushaltssicherung beschlossenen Maßnahmen eingeschränkt. Der Haushalt der Gemeinde Gägelow weist im Ergebnishaushalt kein positives Jahresergebnis aus. Der Fehlbetrag in Höhe von 526.100 Euro kann auch im Finanzplanungszeitraum nicht durch Jahresüberschüsse ausgeglichen werden. Es entstehen auch in den Folgejahren Fehlbeträge von ca. 100-416 T€ jährlich. Der Finanzhaushalt kann unter Berücksichtigung von Vorträgen aus den Haushaltsfolgejahren ausgeglichen werden. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 30.700 Euro, durch die Vorträge aus den Haushaltsvorjahren können jedoch die planmäßigen Tilgungsleistungen von 155.100 Euro gedeckt werden. In den Folgejahren ist hier eine vollständige Deckung im Haushaltjahr ausgewiesen. Die Gemeinde verfügt zum Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch über einen Liquiditätsbestand in Höhe von rd. 1.418.500 Euro. Allerdings sind ab 2017 keine investiven Maßnahmen vorgesehen. Trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und Einsparpotenziale wird die Gemeinde auch in den Folgejahren keinen vollständigen Haushaltsausgleich erlangen können.
Der Haushalt steht unter Vorbehalt, da vom Landkreis keine Genehmigung ohne geprüfte und beschlossene Eröffnungsbilanz erteilt wird. Es wird hier kein Entgegenkommen geben, da es sich um einen Erlass des Innenministeriums handelt. Das bedeutet, dass keine Steuererhöhungen, keine neuen Investitionen und keine Fördermittelbewilligungen möglich sind. Alternativ werden die Bilanzen der Gemeinden mit geförderten Investitionen vorrangig abzuarbeiten sein.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2015.
Dem Haushaltsplan liegt die Wirtschafts- und Finanzplanung des kommunalen Unternehmens bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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