02.02.2015 - 13 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister informiert über den Änderungsantrag des Bauausschusses. §A1 des städtebaulichen Vertrages möge dahingehend geändert werden, dass die Frist zur Abhilfe bei Nichteinhaltung des Sortiments auf 24 h herabgesetzt wird.

 

Herr Schulz fordert zu diesem Tagesordnungspunkt die namentliche Abstimmung.

 

Der Stadtpräsident merkt an, dass die Zustimmung aus Tagesordnungspunkt 12 zur namentlichen Abstimmung bei den Tagesordnungspunkten 13 und 14 geltend gemacht wird.

 

Es folgt die Abstimmung zum Änderungsantrag des Bauausschusses:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 19

Nein- Stimmen:1

Enthaltungen:1

 

Herr Bibow merkt an, dass weder Aldi noch Markant innenstadtrelevante Artikel verkaufen dürfen. Er ist jedoch der Ansicht, dass auch innenstadtrelevante Artikel angeboten werden, die die Händler und Geschäfte der Innenstadt schädigen.

 

Herr Prahler  nimmt hierzu Bezug auf Spalte 1 des Einzelhandelsgutachten. Hier ist das innenstadtrelevante Sortiment festgeschrieben. In Spalte 2 sind die zulässigen Bestandteile des Nahversorgungszentrums dargestellt.

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Beschluss:

 

  1. Aufgrund des  §11 BauGB beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 „Einzelhandel am Bahnhof“ der Stadt Grevesmühlen laut Anlage.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Investor,

Langness GmbH & Co.KG

Geschäftsführer  Herr DR. Hermann Langness

Posthofstraße 4

24321 Lütjenburg,

    den Städtebaulichen Vertrag gemäß Anlage abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: Nein- Stimmen:Enthaltungen:

Dr. AnderkoHerr Bibow

Herr  BaetkeHerr Böttcher

Herr BendiksFrau Kausch

Dr. BrockmannFrau Münter

Herr BühringHerr Scharnweber

Herr FettHerr Schulz

Herr Krohn                        6

Herr Neumann

Frau Oberpichler

Herr Putzer

Herr Reppenhagen

Herr Schiffner

Frau Scholz

Herr Schönfeldt

Herr Wehr

      15

 

 

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Anlagen zur Vorlage