13.01.2015 - 8 Beschluss über die Einleitung eines vereinfacht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Herren Bauer und Harnack vom Vermessungsbüro Bauer aus Wismar machen ausführliche Erläuterungen zum Umlegungsverfahren.

 

Anmerkung des BM: Am 20. Januar 2015 fand in Rankendorf ein Vororttermin zu den Änderungswünschen der Bürger zur Erneuerung der Dorfstraße statt. Bei Beachtung der Änderungswünsche könnten sich seitens der Gemeinde benötigte Grundstücke ändern.

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Beschluss:

Die Gemeinde Roggenstorf beschließt:

Die Bereinigung der Grundstücksverhältnisse für Teilbereiche der Ortslage Rankendorf

soll mit Hilfe der vereinfachten Umlegung nach  §§ 80 – 84 Bau GB erreicht werden. Die Verwaltung wird für die Erreichung einer geordneten Grundstückssituation beauftragt die entsprechenden Verfahrensschritte für ein vereinfachtes Umlegungsverfahren nach

§§ 80- 84 BauGB zu veranlassen. Die Aufgaben einer Umlegungsgeschäftsstelle werden dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar übertragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage