13.01.2015 - 8 Beschluss über die Einleitung eines vereinfacht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggenstorf
- Datum:
- Di., 13.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriela Brandstädter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Herren Bauer und Harnack vom Vermessungsbüro Bauer aus Wismar machen ausführliche Erläuterungen zum Umlegungsverfahren.
Anmerkung des BM: Am 20. Januar 2015 fand in Rankendorf ein Vororttermin zu den Änderungswünschen der Bürger zur Erneuerung der Dorfstraße statt. Bei Beachtung der Änderungswünsche könnten sich seitens der Gemeinde benötigte Grundstücke ändern.
Beschluss:
Die Gemeinde Roggenstorf beschließt:
Die Bereinigung der Grundstücksverhältnisse für Teilbereiche der Ortslage Rankendorf
soll mit Hilfe der vereinfachten Umlegung nach §§ 80 – 84 Bau GB erreicht werden. Die Verwaltung wird für die Erreichung einer geordneten Grundstückssituation beauftragt die entsprechenden Verfahrensschritte für ein vereinfachtes Umlegungsverfahren nach
§§ 80- 84 BauGB zu veranlassen. Die Aufgaben einer Umlegungsgeschäftsstelle werden dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar übertragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|