17.07.2008 - 9 Beschlussfassung zur Abarbeitung der Mängel im ...

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Der Bürgermeister gibt ausführliche Erläuterungen zum Sachverhalt.

Im Vorfeld der Baußnahme fand eine Bemusterung der Auswahl der zu verarbeitenden Fußbodenfliese im Sozialtrakt statt. Man war sich einig darüber, dass eine Fußbodenfliese eingebaut werden sollte, die die gleichen Eigenschaften wie die im Hauptgebäude schon vorhandene aufweist. Nach einer Veranstaltung wurde dann festgestellt, dass sich der Fußboden nicht ordnungsgemäß reinigen lässt. Der Wischvorgang wird sehr erschwert durch die hohe Rauhigkeit der Fliesenoberfläche.

Am 27.05.2008 erfolgte durch die Verwaltung die Rückweisung der Schlussrechnung, da in einigen Teilen nicht prüfbar. Es fehlen erforderliche Aufmasse, Lieferscheine und Bestandsskizzen. Die Frist der Schlusszahlung wurde damit vorerst ausgesetzt. Die Abnahme der Baumaßnahme wurde aufgrund wesentliche Mängel verweigert.

-          Innenputz unter Durchreiche in der Küche nicht lotrecht (2 cm Abweisung auf 1,00 m Länge bzw. Höhe)

-          Fußbodenfliesen: Fabrikat zu rauh, lässt sich nicht bzw. zu schwer reinigen, nicht abnahmefähig, eingebaut wurde eine graue, matte Fliese mit Körnung.

 

Am 27.06.2008 erfolgte die 2. Mängelrüge wegen Nichtabarbeitung mehrerer Mängel.

 

Der Anbau wird grundsätzlich für private Feiern genutzt. Es muss also davon ausgegangen werden, dass man wie in privat geführten Haushalten überwiegend üblich, lediglich auf handelsübliche Reinigungsmittel und herkömmliche Reinigungsmethoden zurückgreift. Die Baufirma hätte uns vor Verlegung des Bodenbelages darauf aufmerksam machen müssen, dass das Feinsteinzeug als Naturprodukt sowohl einer speziellen Grund-, als auch einer wiederkehrenden Reinigung mit ausschließlich basischen, nicht handelsüblichen Reinigungsmitteln bedarf.

 

Mit Schreiben vom 10.07.2008 informierte die Firma Grote Bau darüber, dass der Mangel bei den Fußbodenfliesen nicht anerkannt wird.

Nach eingehender Diskussion kommt deutlich zum Ausdruck, dass der jetzige unzumutbare Zustand mit diesen Fußbodenfliesen nicht hingenommen werden kann und bis Ende August ein Lösungsweg gefunden werden muss, da im September keine Veranstaltungen angemeldet sind.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig folgenden Verfahrensweg:

 

  1. Die Firma Grote Bau wird aufgefordert, umgehend eine Grundreinigung durchführen zu lassen.
  2. Die Gemeinde bietet einen Vergleich an:
    Grote Bau entfernt die eingebauten Fußbodenfliesen und lässt neue Fußbodenfliesen nach Vorgabe durch die Gemeinde einbauen, wobei die Gemeinde die Materialkosten der Fußbodenfliesen trägt.
  3. Sollte es zu keinem Vergleich kommen, führt die Gemeinde im September die Arbeiten durch und die Finanzierung erfolgt durch das Geld, welches einbehalten wird (ca. 3.682,71 € netto)
  4. Lt. Vertrag sollte die Baumaßnahme nach Absprache Februar/März 2008 beendet sein. Gemäß Erläuterungen unter Pkt. 4 ist die Vertragsstrafe geltend zu machen.

 

Festlegung:

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend den 1. Punkt einzuleiten.

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