13.11.2014 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 für das G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Fett trifft ein.

 

Herr Siegerth erklärt sich für befangen. Er nimmt weder beratend noch entscheidend an der Beschlussfassung teil.

 

Herr Prahler berichtet über den nunmehr eingegangenen Bericht der IUQ Dr. Krengel GmbH bzgl. der erfolgten Bodensondierungen und einer Schlammprobe des benachbarten Teiches. Da die Proben unauffällig waren, kann nun der Aufstellungsbeschluss dahingehend konkretisiert werden, dass u.a die Ausweisung eines Wohngebietes als Planungsziel festgelegt werden kann.

 

Prahler zeigt zwei Erschließungsvarianten und erläutert die Möglichkeiten von Umlegungsverfahren.

 

Auf Vorschlag von Herrn Krohn soll zudem geprüft werden, ob eine Westtangente (als Weiterführung der Jahnstraße) durch das Plangebiet geführt werden kann.

 

Herr Schulz bezweifelt die beabsichtigte Teilausweisung als Mischgebiet.

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Empfehlung des Bauausschusses an die Stadtvertretung:

 

  1. Der von der Stadtvertretung gefasste Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 39 „Zum Sägewerk“ wird auf Basis gewonnener Erkenntnisse aus den Baugrunduntersuchungen und Altlastenerkundungen - um folgende Planungsziele - wie folgt konkretisiert:

 

-        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet für die Flächen des Sägewerkes und der sich südlich anschließenden Flächen bis an die Grenze des Geltungsbereiches (in dem beigefügten Plan schraffiert dargestellt).

 

-        Ausweisung von Grünflächen im Bereich des vorhandenen Teiches im westlichen Teil des Plangebietes (in dem beigefügten Plan gepunktet dargestellt).

 

-        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Mischgebiet für den östlichen Teil des Plangebietes bis zur Rehnaer Straße (in dem beigefügten Plan gekreuzt dargestellt). Zum Schutz der angrenzenden vorhandenen und geplanten Wohnbebauung sollen dabei die Nutzungen Vergnügungsstätten“ und Wettbüros ausgeschlossen werden.

 

-        Die in der Sitzung der Stadtvertretung am 10.06.2013 beschlossene 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Grevesmühlen  muss in den Festsetzungen seinen Niederschlag finden: Entsprechend der Sortimentsliste (Seite 80) der 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes sind Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten demnach auszuschließen.

 

  1. Die Beschlüsse vom 27.10.204 (VO/12SV/2014-504) über die Zurückstellungen der Baugesuche (Voranfragen: Einzelhandelsprojekte i.V.m. Spielhalle und Sportsbar) werden auch im Hinblick auf die jetzige Konkretisierung aufrechterhalten.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den konkretisierten Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.            

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 4

Nein- Stimmen:2

Enthaltungen:0

 

Befangen § 24 KV M-V:1

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Anlagen zur Vorlage