10.09.2014 - 7 Satzung der Gemeinde Upahl über die 1. Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert an Hand von Bild- und Kartenmaterial die vorgelegte Beschlussvorlage.

 

Nach ausgiebiger Diskussion entscheiden sich die Gemeindevertreter für die Variante 1 (ohne Stichstraße).

Das Grundstück gegenüber dem Teich wird noch dahingehend verändert, dass die Entfernung zur Straße auf nur 5 m begrenzt wird, um so das Baufenster im hinteren Bereich etwas zu erweitern.

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, bezüglich der Ortsgestaltung eine einheitliche Regelung zu finden und allgemein auf die Festsetzungen der 1. Änderungssatzung zurückzugreifen.

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl fasst den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Am Hofteich“ Teil des Bebauungsplanes Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Hanshagen in Sievershagen.

 

  1. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-          im Süden und im Osten durch die Hauptstraße bzw. rückwärtige Grundstücksteile der bebauten Grundstücke an der Hauptstraße,

-          im Norden durch bebaute Grundstücke am Schmiedeweg,

-          im Nordosten durch das Grundstück des Bauernhofes, Hauptstraße Nr. 8 und zugehörige Grünflächen,

-          im Südwesten durch die Grundstücksgrenze des bebauten Grundstücks der Hausnummern 14a – 14f der Hauptstraße. 

 

  1. Die Prüfung der Planungsziele dahingehend:

-          Festsetzung von Grünflächen und Baugebieten als WS-Gebiet,

-          Gestaltung der Übergänge zu den angrenzenden Frei- und Grünbereichen und Regelung der öffentlichen Freibereiche und Wegebeziehungen,

-          Festsetzungen zur Baugestaltung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 10

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1486&TOLFDNR=19616&selfaction=print