06.08.2014 - 7 Satzung über die Ausleihe von Schulbüchern (S...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Frau Sturmheit bemängelt die-Beratungsfolge auf der Vorlage. Diese entspricht nicht den tatsächlichen Terminen (Hauptausschuss 22.07.14, Gemeindevertretung 23.09.14) eine Änderung ist erwünscht. Des Weiteren kritisiert Sie die Formulierung unter §2 (2) und (4) hier wurde die Stadt Grevesmühlen statt der Gemeinde Gägelow genannt.

Frau Sturmheit bemängelt, dass der Dokumentation kein Leihvertrag beiliegt, dieser ist einzufügen. Sie möchte wissen, wann der Schulleitung die Satzung vor lag und welche Fassung? Ihrer Meinung nach sind die Kommentare völlig nutzlos, es sollte daraus hervorgehen, wann gestrichen und warum ergänzt/geändert wurde!

 

Herr Andersen schlägt vor den ursprünglichen Prozentsatz für die Schadensersatzleistung beizubehalten. Herr Pochanke ist ebenfalls für die degressive Abschreibung.

 

Die Finanzausschussmitglieder möchten informiert werden, wie hoch der Schaden pro Jahr an der Schule Proseken bisher war. Welche Größenordnung liegt der Vollstreckung vor?

 

Die Finanzausschussmitglieder empfehlen, die Satzung rückwirkend zum 01.08.14 in Kraft treten zu lassen.

 

Folgende Änderungen werden vom Finanzausschuss gewünscht:

  1. Dokument sollte Vertragscharakter haben
  2. Degressiver Abschreibungssatz bei Schadensersatzleistung anwenden
  3. Satzung soll rückwirkend zum 01.08.2014 in Kraft treten

Die Finanzausschussmitglieder sprechen sich einstimmig für eine Zurückweisung der Vorlage an die Verwaltung aus.

Anmerkung der Verwaltung:

Dem Protokoll liegt eine Stellungnahme des Fachamtes bei.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss weist die Vorlage an die Verwaltung zur Überarbeitung zurück.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die  Satzung über die Ausleihe von Schulbüchern   (Schulbuchsatzung) der Gemeinde Gägelow in beiliegender Fassung.   

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 5

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage