14.07.2014 - 3 Einwohnerfragestunde

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Herr Fenner bittet um Auskunft, welche Aufgaben der Bauausschuss hat.

 

Herr Prahler erläutert hierzu, dass der Bauausschuss ein beratender Ausschuss ist. Wirkung nach außen erzeugen Festlegungen des Bauausschusses nicht unmittelbar. Vertreter der Gemeinde nach außen ist entsprechend Kommunalverfassung der Bürgermeister. Zudem regeln Hauptsatzung und Kommunalverfassung, welche Entscheidungsbefugnisse die Gemeindevertretung hat. Zudem ist in der Hauptsatzung geregelt, welche Themenfelder im  Bauausschuss beraten werden sollen.

 

Herr Fenner nennt beispielhaft die eigenständige Entscheidung des Bürgermeisters im Zuge der Erschließungsmaßnahme Proseken und bei einem gemeindlichen Einvernehmens zu einem Bauantrag in Gressow und bemängelt hierbei die nicht erfolgten Informationen und Abstimmungen mit dem Bauausschuss.

 

Herr Wandel erläutert seine Entscheidungsfindungen in diesen Fällen. Es wird vereinbart, dass die Bauausschussmitglieder zukünftig bei kurzfristig zu treffenden, wesentlichen baulichen Entscheidungen des Bürgermeisters in Abstimmung mit der Verwaltung per Mail von der Verwaltung informiert werden. V: Bauamt

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