08.07.2014 - 5 Satzung über die Ausleihe von Schulbüchern (S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di., 08.07.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Bürgermeister erläutert, dass die Satzung dazu dient das jetzige Verfahren auf die rechtlichen Grundlagen zu bringen. Aus der Sitzung des Finanzausschusses hat sich folgende Änderung ergeben: Unter §3 Absatz 9 ändert sich der Prozentsatz im 5. Jahr der Nutzung von 10% auf 0%.
Herr Bibow erkundigt sich, wie vorher verfahren wurde.
Der Bürgermeister antwortet, dass es vorher keine Satzung gegeben hat.
Herr Bibow fragt weiterhin, ob sich die Prozentsätze auf den Wiederbeschaffungspreis beziehen. Diese Anfrage wird bejaht.
Herr Baetke findet es richtig, dass mit dieser Satzung eine Grundlage geschaffen wird. Er ist der Ansicht, dass damit auch ein erzieherischer Effekt erzielt wird.
Herr Krohn erscheint um 16.35 Uhr, damit sind 9 von 9 Ausschussmitgliedern anwesend.
Frau Kausch fragt nach, ob alle Schüler mit Leihbüchern ausgestattet werden.
Frau Scheiderer teilt hierzu mit, dass die Möglichkeit für alle Schüler gegeben ist, aber die Bücher auch privat gekauft werden können, was eher die Ausnahme ist.
Herr Bibow spricht den §4 Vollstreckung an und ist der Ansicht, dass dieser aus der Satzung genommen werden sollte.
Der Bürgermeister macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass dies die einzige Möglichkeit ist das Geld zu vollstrecken.
Herr Schönfeldt betont, dass auch viele andere Satzungen Vollstreckungstitel enthalten.
Herr Bühring befürwortet den Beschluss und informiert, dass das Ersetzen von beschädigten Schulbüchern gängige Praxis ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
32,5 kB
|