29.04.2014 - 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 "Wohngebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 29.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hufmann erläutert die Historie des Bebauungsplanes Nr. 11 und informiert über ein Gespräch mit der Hansestadt Wismar und dem Amt für Raumordnung. Dabei geht er auf das besondere Abstimmungsgebot mit der Hansestadt Wismar und der Neuordnung der Wohnbauflächen im Gemeindegebiet (siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage) ein.
Herr Hufmann erklärt an Hand der Planzeichnung den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11. Er geht dabei insbesondere auf die vorgeschlagenen Vorschriften zur Gestaltung, Fahrbahn- und Stellplatzplanung, Niederschlagswasserbeseitigung und Kompensationsmaßnahmen ein. Die Fragen der Gemeindevertreter werden beantwortet.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung Gägelow billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 "Wohngebiet Proseken Süd" und den Vorentwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Begründung zu diesem Beschluss erläuterte Notwendigkeit zur Kenntnis, die vorliegende Begründung noch um weitere Aussagen zur Berücksichtigung der landesplanerischen Ziele und zur Abstimmung mit der Nachbarstadt Wismar zu ergänzen und stimmt dieser Vorgehensweise zu.
3. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 einschließlich der präzisierten Begründung (Siehe Pkt. 2 des Beschlusses) ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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