29.04.2008 - 13.1 Antrag des Bündnis "Zweckverband"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 29.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Der Zweckverband Wismar hat nach 17 Jahren bis zum heutigen Zeitpunkt noch keine rechtsverbindliche Satzung die den Interessen der Gemeinde und Bürger nachkommt. So bestehen erhebliche Zweifel in der Kostenkalkulation und Berechnungsart. Es ist daher dringend geboten, dass die Gemeindevertretung den Satzungsentwurf prüft, bevor er durch die Vollversammlung des Zweckverbandes abgestimmt wird.
Bei der Prüfung dieser Gebührensatzung empfehlen wir, die nachfolgenden 10 Maßnahmen mit einzubeziehen:
- Beschluss eines befristeten Moratoriums zur Ausreichung neuer Abwasserbescheide für Altanschließer
- Einrichtung eines Kontrollausschusses zur Überwachung und Genehmigung neuer Investitionen der Verbände (evtl. Aufsichtsräte)
- Durchsetzung des Prinzips der Sparsamkeit durch den Bau dezentraler Abwasseranlagen mit entsprechender Förderung
- Modifizierung der Anschlusszwänge bzw. die totale Abschaffung
- Einbeziehung von fachlich guten Gemeindevertretern in die Überarbeitung der vorliegenden Kalkulationssätze der Verbände
- Verzicht auf Gebühren bei der Bearbeitung von Bürgerwidersprüchen
- Wirkung von Zinsgebühren auf die Höhe der Bescheide im Klagefall erst nach einem rechtskräftigen Urteil durch die zuständigen Gerichte
- Herstellung von erkennbarer Äquivalenz zwischen Beitrag und Grundstücksvorteil durch Absenkung der Beitragsquote bis zu 20 % bezogen auf die Flächen in Korrelation zum Einheitswert der Grundstücke
- Rechtliche Absicherung eventueller Verbandsbeschlüsse zu Flächenlimitierungen (Kappungsgrenzen)
- Berufung eines Schiedsgerichtes zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Verbänden und Bürgern bei kommunalen Abgaben (Ombudsmann)
Beschluss:
Die Vertreter der Gemeinde Gägelow beim Zweckverband Wasser/Abwasser Wismar sollen einer neuen Gebührensatzung nur zustimmen , wenn diese vorher in der Gemeindevertretung vorgestellt und beraten wird.