29.04.2008 - 8 Förderung des Hortes Proseken

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Seit dem 01.01.2008 ist der Förderkreis Jugend, Umwelt, Landwirtschaft (JUL) e.V. Träger des Hortes in Proseken.

 

Mit seinen Schreiben vom 29.02.2008 (Anlage 1) und 14.03.2008 (Anlage 2) wendet sich dieser an die Gemeinde Gägelow und das Amt Grevesmühlen-Land mit der Bitte um eine zusätzliche Bezuschussung/Förderung der Hortplätze. Ein Kosten- und Finanzierungplan für den Zeitraum von Januar bis August 2008 –Ausgaben- wurde vorgelegt (Anlage 3). Die Verwaltung hat diesen geprüft und dazu mit Schreiben vom 19.03.2008 Stellung genommen (Anlage 4).

 

Nach der Trägerschaftsübernahme im Januar 2008 sind die Kinderzahlen im Hort Proseken deutlich eingebrochen. Von einer Neukalkulation der Entgelte hat der JUL e.V. bisher abgesehen, um den Eltern eine nochmalige Kostenerhöhung zu ersparen.

Der JUL e.V. erbittet von der Gemeinde Gägelow einen Zuschuss in Höhe von rund

5 T€ und vom Amt Grevesmühlen-Land einen Mieterlass in Höhe von rund 17 T€.

 

Nach Prüfung und Abwägung des Sachverhaltes hat der Amtsvorsteher einem Mieterlass nicht zugestimmt.

Ein Mieterlass würde automatisch die Schulumlage der Grundschule Proseken erhöhen, da hier der Hort einige Unterrichtsräume mitnutzt. Ausschließlich durch den Hort genutzte Räume in der Grundschule und im Hortcontainer auf dem Schulhof können rechtlich nicht in die Schulumlage einfließen und abgerechnet werden. Zudem würde die Gemeinde Gägelow am stärksten zusätzlich belastet werden, da die Mehrheit der Schüler aus dieser Gemeinde hier beschult wird. Außerdem sind die Mietkosten in den bestehen Hortkosten einkalkuliert, verhandelt und vereinbart.

 

Der JUL e.V. ist mit Trägerschaftsübernahme in die bestehende Leistungs- Qualitäts- und Entgeltvereinbarung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg vom 23.10.2007 (Anlage 3) für das Amt Grevesmühlen-Land eingetreten.

Der Einrichtungsträger muss gewährleisten, dass die Leistungsangebote zur Erbringung von Leistungen nach § 78 a Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) geeignet, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Die Entgelte müssen leistungsgerecht sein.

Bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen der Annahmen, die der Entgeltvereinbarung zugrunde lagen, sind die Entgelte auf Verlangen einer Vertragspartei für den laufenden Vereinbarungszeitraum neu zu verhandeln.

 

Variante 1:                zusätzliche Förderung des Hortes  Prosekens mit einer

Zuwendung in  Höhe von 7 T€

 

Die zusätzliche Förderung ist keine Pflichtaufgabe der Gemeinde Gägelow. Mit einer zusätzlichen pauschalen Förderung würden Kinder und Eltern, die nicht aus der Gemeinde Gägelow stammen, mit gefördert werden.

Andere Kita-Träger (z.B. Frau Prüß, Frau Rietentit) könnten sich auf eine Gleichbehandlung bei der finanziellen Beteiligung berufen.

Die angespannte Haushaltslage der Gemeinde Gägelow durch noch ungeklärte Schulangelegenheiten sollte in der Entscheidungsfindung mit bedacht werden.

 

Variante 2:              Vorschlag der Verwaltung

 

Aus Sicht der Verwaltung stellt der Einbruch der Kinderzahlen eine unvorhersehbare wesentliche Veränderungen der Annahmen, die der Entgeltvereinbarung zugrunde lagen, dar. Daher schlägt die Verwaltung vor, dass die Gemeinde Gägelow dem JUL e.V. empfiehlt, unverzüglich:

a.)   die Hortkosten neu zu kalkulieren und

b.)   neue Entgelte mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg zu verhandeln.

 

Danach könnte die Gemeinde Gägelow eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde ggf. auch über 50 % des verbleibenden Finanzierungsbedarfes zur Entlastung der Elternbeiträge neu  prüfen und entscheiden. Gleichermaßen müssten sich dann auch die anderen Gemeinden an den Kosten beteiligen, deren Kinder den Hort Proseken besuchen. Von einer pauschalen Förderung rät die Verwaltung auch wegen der gegenwärtig angespannten Haushaltslage der Gemeinde ab.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen

(Varinate 2).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               10

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              1

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=140&TOLFDNR=728&selfaction=print