29.04.2008 - 10 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssa...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Sachverhalt:

Die Erarbeitung einer neuen Straßenreinigungssatzung hat sich als notwendig erwiesen.

 

Festlegung:

Folgende Änderungen im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gägelow (Seite 3) sind vorzunehmen.

Die Straßen „Am Priestersee“, „Zum Seeberg“, „Kirschenallee“ Nr. 5 – 36, „Rosenweg“ und „Hauptstraße“ Nr. 17 a und 17 b werden der Kategorie 2 zugeordnet.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Straßenreinigung der Gemeinde Gägelow vom 17.11.2003 mit den o. g. Veränderungen.

 

Somit erhält die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Straßenreinigung der Gemeinde Gägelow folgende Fassung:

 

  1. Satzung

zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gägelow

vom 19.06.2008

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410), und des § 50 Abs. 4 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 29.04.2008 die 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gägelow erlassen:

 

Artikel 1 – Änderungen

 

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gägelow vom 17.11.2003 wird wie folgt geändert:

 

Der § 3, Absatz 1, Punkt 2 erhält folgende Fassung: „In der Reinigungsklasse 2 sowie in den nicht im Verzeichnis der Reinigungsklassen aufgeführten Straßen zusätzlich zu den in Nummer 1 genannten Straßenteilen die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten.“

 

Die Anlage 1 erhält nach „Reinigungsklasse 2“ folgende Fassung:

 

„Die Reinigung der öffentlichen Straßen bis zur Fahrbahnmitte einschließlich der Rinnsteine und aller in § 3 der Straßenreinigungssatzung benannten Straßenteile wird auf die Anlieger übertragen und ist 2 mal im Monat durchzuführen. Die Reinigung der Straßeneinläufe erfolgt durch eine Vertragsfirma.

Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den öffentlichen Straßen bis zur Straßenmitte und auf den in § 5 der Straßenreinigungssatzung benannten Straßenteilen wird auf die Anlieger übertragen.“

 

 

 

 

 

Straßenverzeichnis zur Straßenreinigung der Gemeinde Gägelow

 

Ort / Straßenname

 

1

2

Gägelow

 

 

Chausseestraße

 

X

Bellevue

X

 

Birkenweg

 

X

Dorfstraße 1-7, 11-15 und ab Woltersdorfer Weg bis B 105

 

X

Dorfstraße (ab Marktstraße bis Woltersdorfer Weg)

X

 

Fliederweg

 

 

Gewerbering

X

 

Hufstraße

 

X

Marktstraße

X

 

Obere Straße

X

 

An der Pferdekoppel

 

X

Untere Straße

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wiesenweg

 

X

Woltersdorfer Weg

X

 

Woltersdorfer Weg 6-9c

 

X

Zur Wenning

 

X

Am Priestersee

 

X

Zum Seeberg   

 

X

Teichstraße

 

X

 

Gressow

 

 

Am Dorfanger

 

X

Barnekower Straße

X

 

Grevesmühlener Straße

X

 

Jameler Straße

X

 

Sternkrug

 

X

 

 

 

Jamel

 

 

Forststraße

 

X

 

 

 

Neu Weitendorf

 

 

Neu Weitendorf

 

X

 

 

 

Proseken

 

 

Ahornring

X

 

Ahornring 21,23,25,27,29

 

X

Ahornring 49,51,53,55

 

X

Ahornring 69,71,73,75,77

 

X

Birnenallee

X

 

Hauptstraße ohne 17a, 17b

Hauptstraße 17a, 17b

X

 

X

Kirchstraße

X

 

Kirschenallee 1-4

Kirschenallee 5-36

X

 

X

Nachtigallenweg

 

X

Rosenweg

 

X

Trollblumenweg (ohne Privatweg)

 

X

Weitendorfer Weg

 

X

Zufahrt zum Garagenkomplex

 

X

 

 

 

Stofferstorf

 

 

Dorfstraße

 

X

 

 

 

Voßkuhl

 

 

Voßkuhl

 

X

 

 

 

Weitendorf

 

 

Lange Straße

 

X

 

 

 

Wolde

 

 

Lindenallee

 

X

 

Die Zuordnung der Grundstücke bei Gebührenerhebung erfolgt entsprechend des § 3 der Gebührensatzung zur Straßenreinigung der Gemeinde Gägelow.

 

 

Artikel 2 – Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.

 

 

Gägelow, den 24.06.2008

 

_________________

Der Bürgermeister

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               10

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              0