29.04.2008 - 11 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Sachverhalt:

Mit der Zuordnung der Gemeinde Gägelow zur Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen wurde seit 2005 die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr aufgearbeitet. Bei der Veranlagung wurde deutlich, dass die aktuelle Satzung der Gemeinde aus dem Jahre 2003 nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht.

 

Die Kalkulation erfolgte auf der Basis der durchschnittlichen Kosten der Jahre 2005 bis 2007, wobei die Erweiterung des Reinigungsumfanges hinsichtlich des Wohngebietes „Priestersee“ Berücksichtigung fand. Hinzu kommt der Anteil der Verwaltungsgebühren. Der § 4 wurde entsprechend angepasst. Außerdem wird empfohlen, den 25%igen Anteil, den die Gemeinde an den Kosten zu tragen hat, satzungsmäßig festzuschreiben. Dies erfolgt nunmehr im § 1. Im § 3 Absatz 1 Nr. 1 wurde zudem eine Klarstellung der Berechnungsgrundlagen vorgenommen.

 

Nach diversen Sitzungen von Bau- und Finanzausschuss im Laufe des Jahres 2007 wurde in einer gemeinsamen Sitzung im Oktober 2007 festgelegt, den Winterdienst aus der Gebührenkalkulation herauszunehmen. Dadurch ergeben sich andere Reinigungsklassen.

 

Zudem wurde die Hinterliegerproblematik durch die Verwaltung eingehend betrachtet. Diese wurden bislang trotz Satzungsregelung nicht veranlagt. Es wird jedoch deutlich, dass eine Veranlagung der Hinterlieger mit erheblichen Rechtsunsicherheiten belastet sein wird. Dies liegt zum einen an dem zum Teil sehr unregelmäßigen Straßenverlauf (z.B. nierenförmig) als auch an dem Zuschnitt der betreffenden Hinterliegergrundstücke, so dass sich die Ermittlung der zu veranlagenden Frontmeterlänge äußerst kompliziert gestaltet. Daher wurde der § 7 so angepasst, dass eine Veranlagung der Hinterliegergrundstücke nicht erfolgt. Ein Einnahmeverzicht für die Gemeinde ergibt sich hieraus nicht.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Gägelow.

 

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Gägelow vom 19.06.2008

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410), der §§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung  vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert duch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427), des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 29.04.2008 die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde Gägelow erlassen:

 

Artikel 1 – Änderungen

Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Gägelow vom 28.10.2003 wird wie folgt geändert:

 

Im § 1 wird folgender Satz angefügt:

„Der Kostenanteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse fällt, beträgt 25 vom Hundert und wird von der Gemeinde getragen.“

 

Der § 3 Absatz (1) Nr. 1 erhält folgende Fassung:

„1. die auf auf volle Meter auf- oder abegrundete Straßenfrontlänge (bis 0,50 ab-, ab 0,51 aufgerundet) des Grundstückes,“

 

Der § 4 erhält folgende Fassung:

              „Die Gebühren betragen je Meter Frontlänge jährlich

a)      in der Reinigungsklasse 1              1,16 Euro

b)      in der Reinigungsklasse 2              0,00 Euro

 

Der § 7 erhält folgende Fassung:

(1)   Die Straßenreinigungsgebühr wird für die anliegenden Grundstücke erhoben. (Die Absätze (2) bis (6) entfallen).

 

Artikel 2 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.

 

 

Gägelow, den 24.06.2008

 

 

_________________

Der Bürgermeister

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               11

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage