08.04.2014 - 14 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bernstorf genehmigt die am 06.01.2014 auf der Grundlage von § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters zur Übertragung der Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt bis auf Widerruf auf das Amt Grevesmühlen-Land, die gleichzeitige Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung Bernstorf  vom 17.03.2009 zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 02.02.2009 zur Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher und des Gemeindewahl-ausschusses der Gemeinde Bernstorf auf das Amt Grevesmühlen-Land sowie die Einteilung des Wahlgebiets der Gemeinde Bernstorf in einen Wahlbereich.   

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             6

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

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