25.03.2014 - 9 Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz de...

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Beschluss:

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  1. Die Gemeinde Gägelow beschließt folgende Aufhebungssatzung:

 

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und des § 7 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 66) erlässt die Gemeinde Gägelow mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.03.2014 folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Satzung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Gägelow vom 20.06.2003 wird aufgehoben.

 

§ 2

 

Die Aufhebungssatzung tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Gägelow, den…………….

 

 

 

Wandel

Bürgermeister der

Gemeinde Gägelow

 

 

 

 

  1. Der Bürgermeister wird gemäß § 5 Abs. 4 KV M-V beauftragt, die Aufhebungssatzung nach Ausfertigung öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.               

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               10

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0