25.03.2014 - 8 Beschaffung von Arbeitsheften in Verantwortung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 25.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Oldenburg führt zum Beschluss “Beschaffung von Arbeitsheften in Verantwortung….“aus, dass auf die ausgewiesene Summe von 9.000,00 Euro verzichtet werden soll, dass diese Summe nicht ausreichend sein wird. Im Schuljahr 2013 wurden Schulbücher für ca. 10.300,00 Euro benötigt In den Beschluss soll eingefügt werden „in den Haushaltstitel zur Verfügung stehenden Mitteln“
In der Vollmacht …, soll mit aufgenommen werden:
- der Passus“ … ein pauschaler Nachlass von 12%“
- „Die Beschaffung von Schulbüchern unter Berücksichtigung der Buchpreisbindung“ – (Merkblatt für komm. Schulträger)
S 3. „Auch für Arbeitshefte, die von den Schülern letztendlich verbraucht werden, gibt laut dem Urteil des Landgerichts Dresden (AZ.: 42HK 0218/12EV), dass der Schulbuchnachlass gewährt werden muss, wenn die Schule oder der Schulträger die Arbeitshefte zu Eigentum anschafft. (Lernmittelfreiheit)
- der Passus „…. Vergleichsangebote einholen….“ – rausnehmen
Die Schulbücher sollen beim Ortsansässigen Buchhändler erworben werden.
Nach Änderung des Beschlusses, stimmen die Gemeindevertreter einstimmig zu.
Beschluss:
(löschen und überschreiben, wenn kein Beschluss gefasst)
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Schulleitung der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken Ausgaben/Auftragsvergaben innerhalb einer Wertgrenze von 9.000 € /a bei der Beschaffung von Arbeitsheften im Rahmen der schulischen Eigenmittelbewirtschaftung erteilen darf.
Der Bürgermeister wird beauftragt die Schulleitung dementsprechend schriftlich zu bevollmächtigen (siehe Anlage 1).