08.05.2014 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 für das G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 08.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Siegerth erklärt sich für befangen, und nimmt im Publikum Platz. Er nimmt weder beratend noch entscheidend an der Beschlussfassung teil.
Herr Prahler erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Schulz bemängelt, dass das Planungsziel unklar ist.
Frau Münter kritisiert, dass die Planung aus dem Boden gestampft werde, um die Vorhaben von Herrn Corleis zu verhindern.
Herr Reppenhagen erinnert, dass das Sägewerk mit der Bitte um Abklärung auf die Stadt zugekommen ist.
Empfehlung des Bauausschusses:
- Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 für das Gebiet „Zum Sägewerk“ südlich des Bahngleises der Stadt Grevesmühlen.
- Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 39 ist dem in der Anlage beigefügten Plan zu entnehmen.
- Die Planungsziele bestehen im folgendem:
- Überprüfung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Nutzung als gemischte
Baufläche „M“
- Städtebauliche Neuordnung der vorhandenen gewerblichen Nutzungen und Prüfung
der Grundstückszuordnung
- Klärung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neufestlegung des
Gebietscharakters als Gewerbegebiet (GE), Mischgebiet (MI), allgemeines Wohnge-
biet (WA), Sondergebiet (SO) bzw. deren entsprechender Nutzungen in Teilen
- Überprüfung notwendiger Schallschutzmaßnahmen
- Schaffung einer öffentlichen inneren Erschließung zur bedarfsgerechten Anbindung
der Bauflächen
- Überprüfung von Anbindevarianten des Gebietes an die Rehnaer Straße und das
überörtliche Verkehrsnetz im Zusammenhang mit dem geplanten
Planfeststellungsverfahren der Deutschen Bahn für die Neuordnung des
Bahnübergangs und des Bahnsteiges
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Planungsanzeige an die für die Raumordnung und Landesplanung zuständigen Behörden und Stellen ist vorzunehmen. Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind frühzeitige Abstimmungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB zu führen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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325,1 kB
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