01.04.2014 - 8 Vorhaben- und Erschließungsplan Plan Nr. 1: Inf...

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Herr Kraft zeigt an Hand von Plänen das Erweiterungsbegehren des Norma Marktes an der Klützer Straße. Die derzeitige Verkaufsfläche in Höhe von 650 m² soll auf ca. 900 m² erhöht werden. Für die Erweiterung liegt eine positive landesplanerische Stellungnahme vor. Die Planungen widersprechen jedoch dem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1, da die Baugrenzen überschritten werden.

 

Herr Prahler ergänzt, dass das gemeindliche Einvernehmen zur Norma-Erweiterung auf Grund des Widerspruches zum VE-Plan versagt worden ist. Anschließend fanden Gespräche mit dem Vorhabenträger und mit dem Landkreis satt. Da der VE-Plan keine weitere Einschränkung des Einzelhandels (z.B. mittels Sortimentsliste) beinhaltet, wird von Seiten der Stadt das Ziel verfolgt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer abzuschließen, der eine Sortimentsbeschränkung (max. 10% von 900 m² VKF für innenstadtrelevantes Sortiment entsprechend Einzelhandelsgutachten) beinhaltet. Bisher fand jedoch keine Einigung mit dem Eigentümer statt. Zurzeit ruht der Bauantrag auf Wunsch des Bauherrn.

 

Herr Nüchter als Vertreter des Eigentümers erläutert seine Erweiterungsinteressen und sein Ziel, Norma zu halten und gibt zu Bedenken, dass ansonsten eine neue – evt. innenstadtschädigende - Nutzung zu erwarten sei.

Herr Tessendorff ergänzt, dass mit der Erweiterung bessere Kundenbedingungen geschaffen werden sollen, denn im Vergleich zu Marktkauf kann sich Norma nicht mehr marktgerecht behaupten.

 

Herr Reppenhagen spricht sich für die Erweiterungsmöglichkeit von Bestandsunternehmen aus.

 

Herr Schulz erklärt, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden konnte. Da die Erweiterung mehr als geringfügig ist, ist ein Planverfahren erforderlich.

 

Frau Münter macht darauf aufmerksam, dass das Einvernehmen bereits versagt worden ist und nunmehr keine neue Beschlussfassung auf der Tagesordnung steht. Hier ist lediglich eine Information vorgesehen.

 

Herr Prahler empfiehlt den Antragstellern, die Einleitung eines städtebaulichen Verfahrens zur Änderung des VE-Planes Nr. 1 zu beantragen.

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