03.04.2008 - 9 Satzung der Gemeinde Testorf-Steinfort über die...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Mahnel vom Planungsbpro erläutert die Beschlussvorlage.

Herr Reiner Schmedemann verlässt um 20.50 Uhr den Versammlungsraum, somit sind noch 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat sich mit den zum Planverfahren eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen beschäftigt. Gemäß der tabellarischen Zusammenfassung (Anlage) ergeben sich zu berücksichtigende und nicht zu berücksichtigende Anregungen. Darüber hinaus ergeben sich Hinweise, die als Ergänzung im Plan und/oder in der Begründung zu berücksichtigen sind.

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Satzung der Gemeinde Testorf-Steinfort über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wüstenmark gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB vom 08.11.2007 bis zum 07.12.2007 wurden keine Anregungen und Hinweise von Bürgern zur Planung vorgebracht.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sind insbesondere naturschutzfachliche Belange zu prüfen und zu berücksichtigen gewesen. In ihrer FFH-Verträglichkeitsvorprüfung kommt die Gemeinde zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben FFH-verträglich ist und nicht zu einer Beeinträchtigung von Schutzzweck und Schutzziel des FFH-Gebietes an der Stepenitz führt. Die Belange von Ausgleich und Ersatz bzw. die Zufahrtsregelungen können entsprechend getroffen werden, so dass eine Vereinbarkeit mit den Zielen der Naturschutzbehörde hergestellt werden kann. Hinsichtlich der planungsrechtlichen Stellungnahme geht die Gemeinde weiterhin davon aus, dass eine Abrundungssatzung bzw. Ergänzungssatzung mit einzelnen Festsetzungen zum Planungsrecht geeignet ist, um die Zielsetzungen für den Ortsteil Wüstenmark abschließend zu regeln. Für den überwiegenden Teil der Ortslage besteht bereits eine Satzung. Es handelt sich nur um eine Ergänzung der bereits bestehenden Satzung um die nordwestlichen Gemeindeteile. Die Satzung wird entsprechend ergänzt. Die Methodik der Ursprungssatzung wird aufgegriffen.

Die Abwägung kann beschlossen werden und der Gemeindevertretung kann die Satzung zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind den Grundstücken zugeordnet. Die Ver- und Entsorgungsanlagen sind durch Verträge der einzelnen Grundstücks- bzw. Bauherrn mit dem Zweckverband bzw. anderen Ver- und Entsorgern zu regeln.

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort fasst den Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen.

-          Allgemeine Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Teilweise zu berücksichtigende Anregungen ergeben sich nicht.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer gesonderten Zusammenstellung erfasst, die Anlage zu diesem Beschluss wird. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden geordnet nach zu berücksichtigende bzw. nicht berücksichtigende Anregungen sowie Hinweisen, die zur Kenntnis genommen werden. Sofern Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben haben, wird davon ausgegangen, dass sie keine Anregungen zur Satzung vorzubringen hatten.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen,

 

  1. Die Abwägung der zur Satzung vorgebrachten Anregungen wird wie oben dargestellt beschlossen (Abwägungsbeschluss).

 

Offene Punkte wurden überarbeitet und neu begründet. Es handelt sich dabei insbesondere um Ausführungen auf den Seiten:

-          S. 5 Pkt. 2,

-          S. 6 Pkt. 6,

-          S. 20 Pkt. 5,

-          S. 34 Pkt. 4,

-          S. 34 Pkt. 6.

Darüber hinaus wurde die Entscheidung für die Passage des Landkreises vorgenommen auf Seite 8 Pkt. 2. Hier wird eine Begründung der Festsetzungen vorgenommen. Es wird weiterhin eine Satzung aufgestellt. Darüber hinaus haben wir zur Stellungnahme Wasser- und Bodenverband das Ergebnis der Abstimmung ergänzt, Seite 34 Pkt. 6, dass der Vorfluter außerhalb des Plangebietes liegt. Gleichermaßen erfolgt die Anpassung zum Abfall auf Seite 14 Pkt. 2.2 und auf Seite 4 Pkt. 1. Die abschließende Stellungnahme der Abfallbehörde liegt mit dem Ergebnis vor, dass keine Altlasten bekannt sind.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               6

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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