26.11.2013 - 9 Beschluss zur Übertragung der Aufgaben der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gägelow überträgt auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 LKWO M-V die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt bis auf Widerruf auf das Amt Grevesmühlen-Land. Gleichzeitig wird der Beschluss zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters der Gemeinde Gägelow auf der Grundlage des § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V zur Übertragung von Aufgaben auf das Amt gemäß § 15 Kommunalwahlgesetz vom 24.02.2009 aufgehoben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             11

Nein- Stimmen:                0

Enthaltungen:                              0

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