20.11.2008 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 20.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde Upahl hat bereits den Beschluss über den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 8 in der Sitzung am 10.04.2008 gefasst.
Die Zielsetzungen für den Vorentwurf sollen nun nochmals verändert werden. Die Verfügbarkeit des Grundstücks wurde überprüft. Die konzeptionellen Überlegungen wurden überprüft. Auf der Grundlage der Darstellungen und Zielsetzungen wird der Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Upahl präzisiert. Die geänderten Überlegungen des Vorhabenträgers finden hierbei Berücksichtigung.
Herr Herzog vom Planungsbüro Mahnel trägt zum Sachverhalt vor. Einzelne Planungsziele werden erläutert.
Er empfiehlt eine Eingrünung des Standortes auf der Nord- und Ostseite innerhalb des Bebauungsplanes. Die Gemeindevertretung befürwortet diese Vorgehensweise und die entsprechende Eingrünung soll durch das Planungsbüro mit dem Vorhabenträger abgestimmt werden.
Es wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit LKW-Stellplätze berücksichtigt werden sollen. Auch diesbezüglich sind Abstimmungen mit dem Vorhabenträger notwendig.
Durch Herrn Mahnel wird kurz auf die Problematik der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes aufmerksam gemacht. Das Verfahren soll parallel zum B-Plan Nr. 8 durchgeführt werden. Es wird empfohlen, innerhalb der 3. Änderung auch die Höhenbeschränkung für Windenergieanlagen östlich von Groß Pravtshagen durchzuführen. Die Gemeinde bestätigt diesen Vorschlag.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung gemäß letzter Abstimmungen mit dem Vorhabenträger zum Standort.
- Die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu nutzen.
- Umfang und Dataillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange sind im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzustimmen.