10.09.2013 - 3 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggenstorf
- Datum:
- Di., 10.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
- Herr Bauer, NABU, erklärt, dass seinerzeit eine Stellungnahme zum B-Plan der Gemeinde abgegeben wurde. Jetzt möchte er wissen, ob die diesbezüglich erteilten Auflagen eingehalten und wie sie umgesetzt werden. Gezielt hinterfragt werden hierbei die getroffenen Ausgleichsmaßnahmen, die Vorbehaltsflächen für den Naturschutz und eine geplante Grünanlage.
Der BM erklärt, dass speziell zu diesem Problem Informationen eingeholt und an alle Gemeindevertreter weitergegeben werden.
- Herr Bauer betont, dass es hierbei um die Gesamtheit der Maßnahmen geht – Grünlandflächen fehlen und sind in der Bilanz nicht berücksichtigt worden. Diese sind natürlich auch ausgleichspflichtig. Speziell möchte Herr Bauer u. a. auf den Abzweig nach Pohnstorf hinweisen.
Herr Rogall erklärt, dass es in der Gemeinde viele Hecken gibt, die ausufern. Er äußert den Wunsch, mit Herrn Bauer diese Gebiete der Gemeinde abzufahren, um vor Ort zu entscheiden, was hier gemacht werden kann und alle Wege wieder befahrbar sind.
- Herr Bauer weist darauf hin, dass alle Maßnahmen mit der Naturschutzbehörde abgestimmt werden sollten. Es gibt bestimmte Zeitfenster, in denen Hecken geschnitten werden dürfen.
- Frau Unger erklärt, dass aber auch die Kreisstraßen manchmal katastrophal aussehen.
- Herr Rogall äußert seinen Unmut über die Vorgehensweise bei der Auswahl der Wahlhelfer. Seine Frau hat dieses Ehrenamt viele Jahre ausgeübt und hat in diesem Jahr keine Berücksichtigung gefunden. Auf Nachfrage in der Stadtverwaltung wurde ihr gesagt, dass die Aufgaben des Wahlvorstehers möglichst mit Personal der Stadtverwaltung besetzt wird, damit eventuelle Nacharbeiten möglichst einfach zu regeln sind.
Familie Rogall ist sehr empört über dieses Vorgehen und gibt zu bedenken, dass solche Wahlhelfer nicht ignoriert werden sollten – anderswo fehlen sie. Es ist keine Art, so mit einem 20jährigen Ehrenamt umzugehen.
- Ein Bürger der Gemeinde erkundigt sich nach dem Stand in Sachen Spielplatz (Erneuerung, Umbau, Sanierung des Spielplatzes am Pfarrgarten) oder auch die Planung eines ganz neuen Spielplatzes.
BM: Die Erfahrung sagt, dass dieser Spielplatz allgemein gern gesehen wird, aber auch mit Demolierungen durch die Jugendlichen zu rechnen ist.
Herr Berlin: Dennoch sollte die Gemeinde versuchen, in Zusammenarbeit mit der Kirchgemeinde einen Spielplatz im Pfarrgarten zu errichten.
Herr Bauer gibt zu bedenken, dass es lt. B-Plan eine Auflage zum Spielplatz gibt.
Während der Diskussion zu diesem Thema wird häufig die Vermutung geäußert, dass es Schwierigkeiten diesbezüglich mit der Kirchgemeinde geben wird, da diese dann auch bei Schwierigkeiten haftbar gemacht werden.
F.: Erst einmal soll von der Gemeinde das klärende Gespräch mit der Kirchgemeinde gesucht werden, ob der Spielplatz in Angriff genommen werden kann.
- Dieser Bürger stellt die fest, dass es im Dorf viele Gewerbetreibende gibt. Hat die Gemeinde schon einmal darüber nachgedacht, eine Werbefläche in Form einer Tafel aufzustellen bzw. zur Verfügung zu stellen. Wünschenswert wären natürlich moderate Jahresgebühren für die Werbeflächen.
BM: Zuerst müsste einmal bekannt sein, wieviele Interessenten es hierfür gibt, da hierfür eine Baugenehmigung beantragt werden muss.
Deshalb wird darum gebeten, einen öffentlichen Antrag zu stellen, in dem alle Personen aufgelistet sind, die sich daran beteiligen möchten. Danach wird die Angelegenheit geprüft.
- Eine Bürgerin erkundigt sich, warum die Laternen der Gemeinde im nichtöffentlichen Teil behandelt werden bzw. was daran gemacht wird.
Der BM erklärt, dass es sich hierbei um die Vergabe eines Auftrages handelt, und dieser im nichtöffentlichen Teil behandelt werden muss. Es geht dabei nur um den Austausch der Laternenköpfe und die Umstellung auf LED.
Der BM erklärt nochmals, dass nach Auskunft der Verwaltung die Bürger durch diese Maßnahme nicht finanziell belastet werden. Es geht hier um reine Erhaltungsmaßnahmen, keinen Neubau.