25.09.2008 - 7 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 25.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Die Gemeinde Upahl hat das Aufstellungsverfahren für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Im Rahmen der Aufstellung sind 2 Teilflächen betrachtet. Zum einen eine dorfzentrale Fläche, in der eine Gemischte Baufläche in eine Grünfläche umgewandelt wird, zum anderen die Anpassung des Eignungsgebietes für die Errichtung von Windenergieanlagen an die Ausgrenzung bzw. Abgrenzung im Regionalen Raumordnungsprogramm für die Region Westmecklenburg für den Eignungsraum zwischen Kastahn und der Autobahn. Das Beteiligungsverfahren wurde durchgeführt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden Anregungen von Bürgern sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht. Die Stellungnahmen und Anregungen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in den Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden ausgewertet. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen.
Auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen wird der Abwägungsbeschluss gefasst. Dieser wiederum ist Grundlage für den Satzungsbeschluss.
Die Gemeinde Upahl entscheidet in Bezug auf die Bürgerstellungnahmen, dass die vorhandenen Anlagen bei zukünftigen Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind.
Die im Bestand außerhalb des Sondergebietes vorhandene Windenergieanlage soll auch dort verbleiben. Die andere Windenergieanlage ist innerhalb des Sondergebietes für Windenergieanlagen Bestandteil und ist im Zuge von Baugenehmigungsverfahren zu beachten.
Hinsichtlich der behördlichen Stellungnahmen hat sich die Gemeinde intensiv mit den naturschutzfachlichen Belangen beschäftigt. Die artenschutzrechtlichen Belange wurden auf der Ebene des Flächennutzungsplanes überprüft. Die Gemeinde geht davon aus, dass weitere Nachweise erst im Baugenehmigungsverfahren unter Berücksichtigung eines konkreten Standortes möglich sind. Derzeit konnten Ausführungen getroffen werden, dass die artenschutzrechtlichen Belange hinreichend berücksichtigt sind.
Hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Problematik verweist die Gemeinde auf die entsprechenden Nachweise zu Schall und Schattenwurf im Baugenehmigungsverfahren. Aus bisher bekannten Sachverhalten geht die Gemeinde davon aus, dass die Belange berücksichtigt werden können. Dabei geht die Gemeinde davon aus, dass die Anforderungen des Gewerbegebietes als Vorbelastung zu berücksichtigen sind, so dass es zu keiner Reduzierung der flächenbezogenen Schallleistungspegel im Gewerbegebiet / im Industrie- und Gewerbegebiet kommt.
Dies ist insbesondere bei der Errichtung einer weiteren Windenergieanlage zu beachten. Neben den Schutzansprüchen in den Ortslagen, sind die Schutzansprüche vorhandener planungsrechtlich vorbereiteter Gebiete, wie das Industrie- und Gewerbegebiet, zu beachten.
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind eingehalten. Dies wurde durch Stellungnahme bestätigt.
Beschluss:
- Die Anregungen seitens der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl für 2 Teilbereiche wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage – tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:
* zu berücksichtigende Anregungen
* teilweise zu berücksichtigende Anregungen und
* nicht berücksichtigte Anregungen.
- Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl sind – in der Begründung berücksichtigt.
- Das Bauamt der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl zur Genehmigung beim Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Abwägung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl.
- Die Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl wird gebilligt.
- Das Bauamt der Stadt Grevesmühlen, zugleich Verwaltungsbehörde für das Amt Grevesmühlen Land, wird beauftragt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl zur Genehmigung beim Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.