28.11.2013 - 8 Beschluss zur Übertragung der Aufgaben der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 28.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heidrun Köpke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Upahl überträgt auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 LKWO M-V die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt bis auf Widerruf auf das Amt Grevesmühlen-Land. Gleichzeitig wird der Beschluss zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters der Gemeinde Upahl auf der Grundlage des § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V zur Übertragung von Aufgaben auf das Amt gemäß § 15 Kommunalwahlgesetz vom 24.02.2009 aufgehoben.