14.11.2013 - 8 Beratung: Änderung der Gestaltungssatzung Greve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 14.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Herr Bürger leitet ein, dass die Gestaltungssatzung ein wichtiges und richtiges Instrument zur Verbesserung des Ortsbildes ist und erklärt die künftigen Anpassungen im Rahmen der 1. Änderung der Gestaltungssatzung u.a. bzgl. des Geltungsbereiches und der Werbeanlagen (hier: Nasenschilder) sowie vereinzelter Klarstellungen.
Herr Bürger schlägt weiterhin vor, Regelungen bzgl. Einfriedungen und Grünflächen, Garagen und Carports (in Baulücken) sowie Solar/-Photovoltaikanlagen neu aufzunehmen.
An Garagen und Carports, die vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbar sind, sollten die gleichen Gestaltungsanforderungen gestellt werden, wie an Hauptgebäude bzw. müssen hinter einer Wand/Mauer errichtet werden.
Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen sollten nur zulässig sein, wenn diese vom öffentlichen Verkehrsraum nicht einsehbar sind, damit die bisher geschaffene rote Dachlandschaft nicht gefährdet wird.
Herr Reppenhagen ist skeptisch, ob die Einschränkung in Bezug auf Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen durchsetzbar ist. Herr Baetke erklärt, dass es bereits farbige Solarzellen in Dachziegelform gebe.
Herr Schulz weist schließlich daraufhin, dass eine (ausführliche) Begründung notwendig ist.