26.02.2008 - 9 Widmung von Räumlichkeiten im Schloss Plüschow ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Miro Zahra fügte noch hinzu, dass im Schloss in Plüschow nur Trauungen stattfinden können, wenn keine Ausstellungen sind. Wichtig ist auch das ganze Umfeld um das Schloss. Mit dem neu entstandenen Bürger- und Vereinshaus in Plüschow ist die Durchführung von Eheschließungen in den Räumlichkeiten im Schloss Plüschow ein besonderer Anreiz. Für die Nutzung werden Gebühren erhoben. Problem ist evtl. die Bestuhlung.

 

Sachverhalt:

Aufgrund einer aktuellen Anfrage eines Paares für eine Eheschließung im Schloss Plüschow am 13.06.2008 beabsichtigt der Verein Förderkreis Schloss Plüschow e. V. die Durchführung von Eheschließungen durch das Standesamt Grevesmühlen im Schloss Plüschow beim Standesamt zu beantragen. Zu diesem Zweck müssen die Räumlichkeiten vom zuständigen Gremium (hier: Stadtvertretung Grevesmühlen aufgrund des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen-Land) für den Zweck der Durchführung von Eheschließungen gewidmet werden. Die Gemeinde Plüschow als Eigentümer des Schlosses muss dem Verein als Verfügungsberechtigten für das Schloss das Einvernehmen für die beabsichtigte Beantragung erteilen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt als Eigentümer des Objektes Schloss Plüschow das Einvernehmen zur Widmung von Räumlichkeiten im Schloss Plüschow zum Zwecke der Durchführung von Eheschließung durch das Standesamt Grevesmühlen durch die Stadtvertretung Grevesmühlen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               6

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              1

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=112&TOLFDNR=339&selfaction=print