16.05.2013 - 5 Vorstellung der Ergebnisse des Fachgutachtens "...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 16.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Herr Seeburg erläutert mittels einer Präsentation den allgemeinen Schallschutz in der Bauleitplanung und anschließend die Geräuschimmissionen im Plangebiet. Danach werden in der Erntezeit nachts von 22-23 Uhr im Erdgeschoss die Orientierungswerte für ein Allgemeines Wohngebiet von 40 dB(A) trotz Schallschutzmaßnahmen teilweise überschritten. Herr Seeburg schlussfolgert daraus, dass die Orientierungswerte für Mischgebiete eingehalten werden. Er empfiehlt, die Kennzeichnung der „Lärmbereiche“ in der Planzeichnung, eine lärmabgewandte Raumorientierung der Schlafräume und Kinderzimmer sowie vollziehbare öffentlich-rechtliche Regelungen.
Herr Schulz zeigt auf, dass die Planung eines Allgemeinen Wohngebietes Zielstellung ist- statt eines Mischgebietes.
Frau Patzelt legt weiterhin dar, dass die bloße Kennzeichnung von „Lärmbereichen“ nicht ausreichend ist. Es handelt sich um eine Hinweisfunktion ohne Regelungsgehalt und keine Konfliktlösung im Planverfahren. Darüber hinaus ist Gewerbelärm nicht abwägbar.
Frau Patzelt erklärt, dass auf Grund der Ergebnisse des Schallgutachtens nunmehr folgende Maßnahmen erforderlich werden:
- 3 m Schallschutzwand im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 30
- Verlegung der Lüfter auf die Nordseite der Halle
- Errichtung von Lärmschutzwällen oder alternativ dazu
- Verlegung der Fahrwege
Es wird empfohlen, dass Maximum an erforderlichen aktiven Schallschutzmaßnahmen zu realisieren. Dies erhöht die Flächenverwertung.
Darüber hinaus muss das städtebauliche Konzept des B-Planes Nr. 30 derart geändert werden, dass nunmehr für das gesamte Plangebiet eine eingeschossige Bebauung ausgewiesen wird. Eventuell wird dennoch ein Baugrundstück im nordöstlichen Bereich des Gebietes entfallen; ggf veränderte Grundstückszuschnitte.
Für den B-Plan Nr. 34 ist ein neues städtebauliches Konzept zu erarbeiten mit Bereichen für eine eingeschossige Bebauung ohne ausgebautes Dachgeschoss, mit Bereichen für eingeschossige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoss alternativ eine zweigeschossige Bebauung und mit Grünbereichen.
Herr Prahler macht in diesem Zusammenhang auf die Verteuerung der Bebauungspläne Nr. 30 und Nr. 34 aufmerksam.
Herr Schulz regt an, eine Kostenschätzung der Maßnahmen einzuholen, damit über die weitere Vorgehensweise entschieden werden kann.