18.02.2013 - 11 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 18.02.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auch bei diesem Beschluss werden die 2 weiteren Stellungnahmen berücksichtigt.
Herr Neumann erkundigt sich, wer den Fachgutachter für die Kontrolle der ersetzten Nistkästen bestimmt.
Herr Mahnel teilt mit, dass Herr Bauer für die artenschutzrechtlichen Belange in die Planung miteinbezogen wurde. Er wird die Maßnahmen weiterhin betreuen.
Beschluss:
1. Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Anl. 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) sowie in Verbindung mit § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 "Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände" in Grevesmühlen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen als Satzung. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen/ Weihnachtsbaumschonung,
- im Osten durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Süden durch die Stadtgrenze nach Börzow und Wald,
- im Westen durch die Stadtgrenze nach Börzow und landwirtschaftlich genutzte
Flächen.
2. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Grevesmühlen wird gebilligt.
3. Der Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB alsdann ortsüblich bekannt zu machen; sobald der Flächennutzungsplan genehmigt und wirksam bekannt gemacht worden ist. Der Bürgermeister gibt den Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 gemäß § 10 BauGB alsdann ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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