25.03.2008 - 7 sonstiges

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7.1. Winterdienst

Es liegt ein Schreiben des aktuellen Dienstleisters Klingenberg (Anlage) vor, wonach Herr Klingenberg wetterbedingt um die Zahlung eines Bereitstellungsgeldes für seine Fixkosten in Höhe von 4.000 Euro monatlich, für 5 Monate also insgesamt 20.000 Euro bittet.

 

Die Finanzausschussmitglieder sind sich einig, dass zwar eine Pauschale gezahlt werden sollte, jedoch nicht in dieser Höhe. In den Jahren 2005 und 2006 („normale“ Winter) wurden insgesamt 29.771 € bzw. 37.100 € für Winterdienstleistungen gezahlt.

Herr Hünemörder schlägt vor, die Pauschale von 8.000 Euro aus dem ersten Jahr, die seinerzeit als „Starthilfe“ an Klingenberg gezahlt wurde, als Grundlage für das Bereitstellungsgeld zu nehmen, und zwar in der Form, dass die tatsächlich erbrachten Winterdienst-Stunden zuerst gegen die Pauschale gerechnet werden.

Frau Steffen schlägt vor, analog der übrigen Winterdienstverträge im Amtsbereich einen festen Grundbetrag unabhängig von der Stundenzahl plus einem Leistungsentgelt nach erbrachter Stundenzahl zu vereinbaren.

 

 

 

 

Beschluss:

Der Finanzausschuss schlägt vor

-          1.500 Euro Brutto monatlich, für 5 Monate also 9.000 Euro rückwirkend für den Winter 2007/2008 an Herrn Klingenberg zu zahlen. Hierzu ist eine Beschlussvorlage zur nächsten Gemeindevertretersitzung vorzubereiten.

-          Ab 2008/2009 eine Ausschreibung in der Form vorzunehmen, dass ein fester Grundbetrag unabhängig von der Stundenzahl plus einem Leistungsentgelt nach erbrachter Stundenzahl abgefragt wird.

Die Abstimmung erfolgt einstimmig.

 

 

7.2. Verbrennen von Gartenabfällen

Frau Sturmheit stellt fest, dass das Verbrennen von Gartenabfällen in diesem Frühjahr nicht mehr als so störend empfunden wurde, da offensichtlich das Angebot seitens GER angenommen wird. Dies wird von den übrigen Finanzausschussmitgliedern bestätigt.

 

 

7.3. Anschlussbeiträge Zweckverband

Herr Andersen bezweifelt, dass die Satzung für die Anschlussbeiträge des Zweckverbandes (die auch die gemeindlichen Liegenschaften betrifft) rechtlich korrekt ist, insbesondere hinsichtlich der Zinsen (sowohl in Gebühr als auch Beitrag berücksichtigt), der Überdimensionierung der Anlage für 120 TEW und der Differenzierung der Beiträge für die Altanschließer (hier lässt das KAG eine Abstufung zu). Die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung sollten durch die Gemeindevertretung beauftragt werden, diese Aspekte einzubringen.

 

Es folgt eine intensive Diskussion. Herr Wandel geht davon aus, dass die über das OVG festgestellten Mängel durch den Verband in der neuen Satzung Berücksichtigung finden. Er glaubt zudem nicht, dass die Vertreter in der Verbandsversammlung fachlich in der Lage sind, eine rechtssichere Prüfung durchzuführen. Sie können dies nur anregen. Zudem sollte sich die Gemeinde wegen der ausstehenden Einigung hinsichtlich der SECU-Problematik im Gewerbegebiet in dieser Diskussion zurückhalten.

 

Frau Steffen wird im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit Secu gebeten, zu prüfen, ob im Archiv die ursprüngliche Beschlussvorlage „Satzung der Gemeinde Gägelow zur Erhebung von Anschlussbeiträgen für Wasserversorgungsanlagen vom 12.03.1992“, betreffend das Gewerbegebiet Gägelow, rechtskräftig geworden ist.

 

 

7.4. Schulkostenproblematik Proseken

Frau Steffen legt den anwesenden Finanzausschussmitgliedern eine Zusammenstellung der finanziellen Auswirkungen aus der aktuellen rechtlichen Situation einschließlich der Berechnungsgrundlagen vor.

Die Grundproblematik ergibt sich daraus, dass das Kultusministerium davon ausgeht, dass die Schulträgerschaft nicht automatisch mit der Rechtsnachfolge auf das Amt Grevesmühlen – Land übergegangen sei, da hier das Schulgesetz gelte, wonach die Schulträgerschaft durch das Ministerium zu genehmigen ist. Das Gutachten der Rechtsanwältin Rossmann stellt im Gegensatz dazu fest, dass die Rechtsträgerschaft auf die Gemeinde zurückgefallen sei. Sowohl Innen- als auch Kultusministerium sprechen von einem schwebenden Zustand (Geschäftsführung durch das Amt ohne Auftrag).

Erschwerend kommt hinzu, dass im Amt Gägelow seinerzeit die Umlage der Schulkosten an die Gemeinden abweichend von der in der SchLAVO vorgegebenen Fälligkeit über Abschläge vorgenommen wurde. Mit der Kündigung dieser Regelung durch die Gemeinde Hohenkirchen im Sommer 2006 entstand damit dem Amt eine Finanzierungslücke für den Halbjahresbetrag von 69.052 Euro, die bislang nicht ausgeglichen wurde und noch heute über das Amt Grevesmühlen - Land über Kassenkredit finanziert wird und als Kasseneinnahmerest steht.

Laut Gutachten sind die Ämter nicht verpflichtet, diese Finanzierungslücke zu tragen, da die Schule im ursprünglich geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag außen vor gelassen wurde, da die Bildung eines Schulverbandes vorgesehen war, der aber nicht zustande kam. Bereits bei der Übertragung der Schulträgerschaft auf das Amt Gägelow durch die 5 Gemeinden hätte seinerzeit ein Auseinandersetzungsvertrag ausgehandelt werden müssen, was nicht erfolgt ist.

 

Von der Gesamtsumme über 180.522,46 Euro betreffen 118.772,83 Euro die Jahre 2005 und 2006 und 61.749,58 Euro das Jahr 2007. Hinzu kommen für die Jahre nach 2007 rund 55 T€ jährlich bis zur endgültigen Klärung.

 

In der Abschreibungsrücklage der Schule befinden sich per 1.1.2008 noch 72.033,98 Euro (Zuführung der neuen Abschreibungsbeträge in 2008 von 38.800 Euro, Entnahme von 88.000 Euro in 2008 zur Finanzierung der im Vermögenshaushalt vorgesehenen Investitionen geplant) und in der Abschreibungsrücklage der Sporthalle 59.821,80 Euro (zusätzlich geplante Zuführung 2008  22.500 Euro). Diese Beträge würden bei der Übernahme der Schulträgerschaft vom Amt an die Gemeinde Gägelow ausgezahlt werden, womit eine teilweise Gegenfinanzierung der Nachzahlungsbeträge gegeben wäre.

 

Eine Bereinigung der Situation ist daher unbedingt notwendig und dringend angeraten. Die Übertragung der Schulträgerschaft auf die Gemeinde wäre wünschenswert, da sie die einzige Gemeinde des Amtes Grevesmühlen - Land ist, die diese Aufgabe auf das Amt übertragen hat und die an den Angelegenheiten der Schule ein Interesse hat. Die Verbuchung im Amtshaushalt ist äußerst kompliziert, da ausgeschlossen werden muss, dass die übrigen Gemeinden über die Amtsumlage finanziell belastet werden. Auch ist die Beschlusssituation im Amtsausschuss äußerst unbefriedigend, da über inhaltliche Dinge nur die Vertreter der Gemeinde Gägelow im Amtsausschuss abstimmen dürfen, über die finanziellen jedoch der gesamte Amtsausschuss. Ein Großteil der Amtsausschusssitzungen wird durch die Tagesordnungspunkte zu den Belangen der Schule dominiert, was die übrigen Angelegenheiten des Amtes in den Hintergrund treten lässt.

 

Herr Krause gibt zu bedenken, dass bei einer Schulträgerschaft durch das Amt bei einer möglichen Diskussion um den Erhalt des Schulstandortes mehr Gewicht entstehen würde, als bei einer Schulträgerschaft der Gemeinde. Frau Steffen weist darauf hin, dass dies keinen Unterschied ausmachen dürfte. Bei einer Übertragung der Schulträgerschaft entstünde der große Vorteil, dass der finanziellen Belastung durch die Gemeinde eine eigene Entscheidungsfreiheit gegenübersteht.

 

Frau Steffen schlägt daher vor, dass eine gemeinsame Sitzung von Sozialausschuss und Finanzausschuss einberufen wird. Auf Grundlage des Meinungsbildes in dieser Sitzung wird durch die Verwaltung eine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung erstellt.

 

 

Dies findet die einstimmige Zustimmung durch den Finanzausschuss.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:

Nein- Stimmen:

Enthaltungen:

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Anlagen