21.08.2012 - 5 Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Teilauf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di., 21.08.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Prahler erläutert den Sachverhalt.
Bei einer Teilaufhebung ist die Abrechnung stadteigener Immobilien erforderlich. In diesem Fall ist das Alte Rathaus betroffen. Es muss aus dem Sondervermögen herausgelöst werden. Dies erfolgt durch Verrechnung, da in der Vergangenheit mehr in das Sondervermögen eingezahlt wurde, als nötig.
Frau Kausch erkundigt sich, ob die Hinterstraße nicht schon mal von einer Teilaufhebung betroffen war.
Herr Prahler teilt mit, dass es sich dabei um eine freiwillige Ablöse handelte.
Der Bürgermeister informiert, dass die Bescheide nach Beschlussfassung der Satzung versendet werden.
Herr Baetke fragt nach, ob das Ergebnis schon im Haushalt aufgenommen ist.
Herr Prahler verneint die Anfrage, da dies keine Auswirkungen auf den Haushalt hat.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Teilaufhebung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" für den Teilbereich III mit Grundstücken, die in der August-Bebel-Straße, Hinterstraße, Wismarsche Straße, Kinogang und Sparkassenplatz belegen sind, als Satzung.
Der Satzungstext mit dem Lageplan und der Flurstücksliste sind als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses / der Satzung.
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin wird der Bürgermeister beauftragt, beim zuständigen Grundbuchamt die Löschung der Sanierungsvermerke in Abt. II der Grundbücher, der von dieser Teilaufhebungssatzung betroffenen Grundstücke, zu beantragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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221,3 kB
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