23.05.2023 - 7 Vorstellung Planung Straßenbaumaßnahme Gostorf,...

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Wortprotokoll

Herr Zimmer vom Planungsbüro Zimmer stellt den Ausbau der Hauptstraße in Gostorf zum Bahnhof hin vor.

 

F.: Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass der Gehweg zum Wendehammer hin mit der letzten Bebauung enden soll.

 

Herr Knoll fragt nach, ob die neu zu verlegende Entwässerung auch durch einen Versickerungsgraben mit Abfluss zum Teich ersetzt werden kann.

Die Anfrage wird von Herrn Zimmer beantwortet. Diese Variante wurde bereits geprüft. Man hat sich aber letztlich für die vorgestellte Variante entschieden.

Herr Zimmer erklärt, dass eine offene Betonmulde Teilbereiche lösen könnte, aber nicht den gesamten Bereich abdecken kann. Daher wurde sich gegen eine Mulde entschieden.

 

Weiterhin merkt Herr Zimmer an, dass am Teich zwei Verweilpunkte vorgesehen sind und dafür Bänke angeschafft werden. Ebenso prüft der Zweckverband noch, ob die Trinkwasserleitung in diesem Bereich erneuert werden muss.

 

Frau Prien weist auf eine notwendige Änderung in den Erläuterungen hin: Auf S. 4 steht Bundesstraße 5, richtig muss es heißen: Bundesstraße 105.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Entwurfsplanung des beauftragten Planungsbüros für den Straßenausbau der Hauptstraße (Zum Bahnhof) im OT Gostorf.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde beabsichtigt den Ausbau der Straße "Hauptstraße (Zum Bahnhof)" im Ortsteil Gostorf umzusetzen.

Hierzu sollen erneut Fördermittel nach der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung beantragt werden.

Zur Beantragung von Fördermitteln ist die Erstellung der Ausführungsplanung und zumindest die Beantragung der Genehmigung nach Straßen- und Wegegesetz MV § 10 erforderlich. Die fehlende Genehmigung gem. Straßen- und Wegegesetz war im Dezember 2022 die Begründung für die Ablehnung des im August 2022 gestellten Fördermittelantrages.

Der derzeitige Planungsstand soll hiermit der Gemeindevertretung durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellt werden.

Ziel ist die frühzeitige Information und Beteiligung der Gemeindevertretung zum Planungsstand. Der weitere Planungsprozess soll mit der Gemeindevertretung abgestimmt werden.

Die Baukosten für die Umsetzung des geplanten Straßenausbaus belaufen sich derzeit geschätzt auf ca. 500.000 €.

Die Umsetzung der Baumaßnahme soll abhängig von der Gewährung von Fördermittel im Jahr 2024 erfolgen. Im Haushalt der Gemeinde Stepenitztal sind für das Jahr 2023 215.000 € für die Umsetzung des Bauvorhabens eingeplant. Notwendige zusätzliche Mittel müssen entsprechend in die Haushaltsplanung 2024/2025 aufgenommen werden.

 

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Anlagen zur Vorlage