18.04.2023 - 6 Interkommunaler Großgewerbestandort; aktueller ...

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Wortprotokoll

 

Zu den Grundstücksangelegenheiten erläutert Herr Prahler zum einen das eingeleitete Umlegungsverfahren auf der Grevesmühlener Seite. Der Großteil der Flächen kann durch Tausch erworben werden. Hier besteht Einigkeit zwischen den Vertragspartnern. Die privaten Eigentümer haben ihre Bereitschaft zum Tausch, aber auch zum Verkauf signalisiert. 3 Eigentümer möchten Tauschgrundstücke in der Gemeinde Upahl, was in der Gemeindevertretung aktuell diskutiert wird und zur Folge hätte, dass sich lt. Kooperationsvertrag die Gemeinde an dem Projekt in Grevesmühlen auch geringfügig beteiligt.

Für eine Teilfläche auf der Grevesmühlener Seite steht ein Investor für einen Logistik- und Produktionspark im stetigen Austausch mit der Stadt. Auf der Upahler Seite stehen die Projektentwickler aus Singapur und ein Unternehmen zur Realisierung eines Autohofes mit Schnellrestaurant. Hier bleiben ca. 8 ha für weitere Investoren frei.

Zum Thema Kooperationsvereinbarung führt Herr Prahler an, dass für 2022 alle Rechnungen auf die beiden Kommunen aufgeteilt sind und die Umbuchungen erfolgt sind.

Es werden insgesamt 4 Fördermittelanträge gestellt. 2 von der Stadt und 2 vom Zweckverband Grevesmühlen. Der erste Fördermittelantrag beinhaltet die Planungskosten sowie die Kosten der Machbarkeitsstudie Energie. Die Gemeinden dürfen mit den Fördermitteln und den Grundstücksverkäufen keinen Gewinn erwirtschaften. Daher wird mit einem Verkaufspreis von 27,00 €/m² gerechnet.

Die Kosten sind nach der Haushaltsplanung gestiegen. Das liegt zum einen an den allgemein gestiegenen Kosten und der zusätzlichen Erschließungsstraße.

Zum Planungsstand führt Herr Prahler aus, dass die Vorentwürfe veröffentlicht waren und die Entwürfe nach derzeitigem Planungsstand vor der Sommerpause beschlossen werden soll. Der Satzungsbeschluss ist für Ende 2023 geplant.

Parallel erfolgt die Erschließungsplanung. Der Baubeginn ist abhängig vom Grunderwerb und der verbindlichen Zusage der Investoren.

Herr Prahler erläutert den Ansatz des Grünen Gewerbegebietes: Hierzu ist die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie Bestandteil der Tagesordnung. Ziel ist es, die Nutzung der Vorort produzierten Energie ohne der Zahlung von Netzentgelten durch die angesiedelten Unternehmen zu ermöglichen und den erzeugten Strom auch für die Wärmeversorgung nutzen zu können. Ebenso stellt die Realisierung eines grünen Gewerbegebietes nach aktuellem Stand ein Muss der Investoren dar. Diese begründen sich aus dem eigenen Leitbild des Unternehmens und die Banken stellen entsprechende Forderungen. Zum grünen Gewerbegebiet werden entsprechende Festlegungen im B-Plan berücksichtigt.