04.07.2023 - 10 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg gegebenen Hinweis zu der am 28.02.2023 zur Beschlussnummer VO/13GV/2023-0787 beschlossenen 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow zu akzeptieren und die gewollte Änderung zu § 13 Absatz 1 um folgende Sätze 3 und 4 zu ergänzen:

"Zudem kann sich jede Person Satzungen kostenpflichtig zusenden oder zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung am Verwaltungssitz in 23936 Grevesmühlen, Rathausplatz 1, Textfassungen zur Mitnahme ausreichen lassen. Dies gilt auch für außer Kraft getretene Satzungen."

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die von der Gemeindevertretung am 28.02.2023 beschlossenen 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow wurde gemäß § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV-M-V) der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung angezeigt. Dort wurde bei der Prüfung der beschlossenen Änderungen festgestellt, dass bei der neu festgelegten Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen über das Internet, gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 4 der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO M-V) ein Hinweis in der Hauptsatzung aufzunehmen sei, dass unter Angabe der Bezugsadresse sich jede Person Satzungen kostenpflichtig zusenden lassen könne und Textfassungen am Verwaltungssitz zur Mitnahme auslägen oder bereitgehalten würden und dass dies auch für außer Kraft getreten Satzungen gelte.

 

Mit dem vorliegenden Beitrittsbeschluss akzeptiert die Gemeindevertretung den gegebenen Hinweis und die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow kann von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden.