25.04.2023 - 4 Billigung der Sitzungsniederschrift vom 28.03.2023
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 25.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Kolz geht nochmals auf den Beschluss der Gemeinde vom 12.04.2022 ein und fragt nach dem Sachstand der Abarbeitung.
Er bittet darum, diesen Beschluss umzusetzen.
Herr Helms-Ferlemann informiert, dass die Verwaltung diesbezüglich eine Beschlussvorlage erarbeitet hat, über die im Bauausschuss beraten wurde.
Der Bauausschuss hat sich dafür ausgesprochen, die Begehung am Ahornring und am Priestersee nicht zu machen. Das Thema wurde schon vor Jahren besprochen, als es um den Ausbau des Eggersdorfer Wegs ging. Die Gemeindevertretung hat sich damals dafür ausgesprochen, diese Baumaßnahme abzuwarten und dann an die jeweiligen Grundstückseigentümer am Ahornring heranzutreten, um über die eigenmächtigen Veränderungen an ihren Grundstücken, wie Schaffung von Grundstücksauffahrten und Abnahme von Hecken auf dem Gemeindegebiet, zu besprechen.
Herr Kolz stellt den Antrag, die Beschlussvorlage, die bereits im Bauausschuss beraten wurde, auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung zu stellen, so dass die Gemeindevertretung eine Entscheidung über die Vorgehensweise zu den baulichen Veränderungen an den Grundstücken im Ahornring und am Priestersee treffen können.
Die Gemeindevertretung stimmt diesem Antrag zu.
Verwaltung- Beschlussvorlage für die nächste GV in die Beratungsfolge aufnehmen.
Herr Bahlcke unterbreitet den Vorschlag, dass vor der nächsten Gemeindevertretersitzung eine Vorortbegehung am Ahornring und am Priestersee stattfinden sollte, so dass explizit auf die baulichen Veränderungen eingegangen werden kann.
An diesem Termin werden teilnehmen:
Herr Helms-Ferlemann (wenn Termin vor dem 10.05.2023 stattfindet)
Herr Kolz
Herr Stein
Herr Hünemörder
Herr Fenner
Frau Werner vom Bauamt
Der Termin wird durch Herrn Helms-Ferlemann mit Frau Werner abgestimmt.
Nochmals der Niederschriftauszug aus der Sitzung 12.04.2022
Im Bereich des neben dem Beckerwitzer Weg liegenden Flurstück 00003/203 wurden von den Eigentümern bzw. Mietern des Ahornring 103, 95a und 87a durch Baumaßnahmen ihre Grundstücke an den Beckerwitzer Weg angebunden.
Dazu wurden Bäume bzw. Heckenpflanzen entfernt(Biotop verändert). Eine Baugenehmigung für diese Grundstückszufahrten gibt es nicht. Diese sind auch im B Plan nicht vorgesehen. Teile des Gemeindegrundstücks wurden eingefriedet.
Das Flurstück 00004/216 erstreckt sich auf über 1,5 Hektar vom Beckerwitzer Weg an der Gemeindegrenze zur Gemeinde Zierow bis hin zum Regenrückhaltebecken am Ahornring.
Das Grundstück wird seit Jahren von Anwohnern und angrenzenden Grundstücken ohne Zustimmung der Gemeinde widerrechtlich genutzt.
Dort wird Abfall gelagert.
Das Grundstück dient als Ausgleichfläche für das Wohngebiet Proseken Nord. Dort sind aus ökologischen Gründen Mäh- und Rodungsarbeiten verboten, damit sich dieses Biotop eigenständig entwickeln kann.
Es wurden Teile der Heckenpflanzung widerrechtlich gerodet, entfernt sowie widerrechtlich Mäharbeiten von Anwohnern durchgeführt. Teile des Grundstücks wurden eingefriedet, bauliche Anlagen sowie Feuerstellen und Lagerplätze errichtet.
Dieses kann nicht im Sinne der Gemeinde als Grundstückseigentümer sein. Weiterhin wird dieses Grundstück von Anwohnern genutzt um Grünabfälle vom eigenen Grundstück auf dem benachbarten Grundstücken der Gemeinde Zierow illegal abzulagern. Dieses Handeln wird von den jeweiligen Grundstückseigentümern und vom Bürgermeister der Gemeinde Zierow nicht toleriert.
Ich bitte das Amt zu prüfen, ob es schriftliche Nutzungsverträge mit Anwohnern gibt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Amt Grevesmühlen vor Ort die Grundstücksnutzung/ Veränderung erfasst und diese in einer Übersicht zusammenstellt.
Festgestellte Ordnungswidrigkeiten bzw. rechtliche Verstöße sind zu dokumentieren und zu ahnden bzw. zur Ahndung an die jeweiligen Behörden zu senden.
Nach Erstellung der Übersicht erfolgt eine Diskussion im Fachausschuss der Gemeinde.
Die Sitzungsniederschrift wird in vorliegender Fassung genehmigt.